Althausankauf

Für den Ankauf eines nicht geförderten Althauses, dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, kann ein Darlehen gewährt werden.

Eine Förderung bei Kauf unter nahestehenden Personen ist ausgeschlossen (z. B. zwischen Eltern und Kindern oder unter Geschwistern). Ein Energieausweis ist vorzulegen. Eine erstrangige grundbücherliche Sicherstellung ist erforderlich. Für die Gewährung der Ankaufsförderung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Heizwärmebedarf jedoch keine Förderungsvoraussetzung.   

Grundbetrag

Die Förderungshöhe beträgt 50 % des förderbaren Kaufpreises, abhängig vom Heizwärmebedarf (siehe Tabelle) und beträgt max. 45.000 Euro. Förderbarer Kaufpreis = Kaufpreis abzüglich der ortsüblichen Grundstücks- und Inventarkosten. Erforderlichenfalls ist der Kaufpreis, wenn der Kaufvertrag auch andere Gebäude(-teile), Bauten oder Bauwerke umfasst, auf die Wohnnutzfläche für das Wohnhaus zu aliquotieren.   

EnergiekennzahlPauschalbetrag in Euro
≤ 6045.000,--
≤ 6540.000,--
≤ 7035.000,--
≤ 7530.000,--
≥ 7525.000,--

Die Gewährung eines Ankaufdarlehens schließt eine Förderung für die Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau nicht aus, wobei die maximale Förderungshöhe begrenzt ist (in Kombination mit Einzelbauteilsanierung oder energetischer Sanierung mit 50.000 Euro; in Kombination mit umfassender energetischer Sanierung mit 80.000 Euro).