Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern

Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien 2023 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Reihenhäusern sowie Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, die auf Basis einer Energieberatung das Ziel haben, das Wohngebäude für den effizienten Einsatz von alternativen Heizungssystemen tauglich zu machen.

Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.

Ziele

  • Sanierung von Wohnobjekten
  • Schaffung von energieeffizienter Bausubstanz im privaten Wohnbau
  • Sicherung der Leistbarkeit des Wohnens
  • Ausstieg aus fossilen Energieträgern (Gas, Kohle, Heizöl)
  • Einsparung von CO2-Emissionen

Hier finden Sie die Broschüre zur Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zum Download