Grundsteuerbefreiung

  • Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes zum Nachweis der Grundsteuerbefreiung

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.

Für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hiedurch eine neue Wohnung geschaffen wird, für die eine Zusicherung der Förderung nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes erteilt wurde, wird eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer gewährt.

  • Voraussetzungen

Für die Feststellung der Förderbarkeit gelten die Fördervoraussetzungen wie für die Gewährung eines Neubaudarlehens und die Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung.

Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit können innerhalb von 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe oder Baubewilligung eingebracht werden. Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.