„Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Burgenland unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.

Ab 03.01.2023 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die Wohnbauförderstelle Burgenland weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch die burgenländische Wohnbauförderstelle ist eine umfassende Energieberatung durch die Energieberater der burgenländischen Wohnbauförderung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.

Wer kann eine Förderung beantragen?
ntragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung ist der/die Gebäudeeigentümer/eigentümerin eines Ein- /Zweifamilienhaus/Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile in Österreich (EUROSTAT-Daten, Stand 15.11.2022) - bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.554 Euro (zwölf Mal) - offen. Bei Mehrpersonenhaushalten kommen je nach Zusammensetzung entsprechende Gewichtungsfaktoren der Statistik Austria zur Anwendung. Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenden und 0,3 für jedes zusätzliche Kind1 . Zu den untersten beiden Einkommensdezile werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS-Befreiung oder über Sozialhilfe verfügen, selbst wenn diese über die genannten Einkommensgrenzen hinausgehen.

Die Förderung steht auch einkommensschwachen Haushalten des dritten Einkommensdezils (EUROSTAT- Daten, Stand 15.11.2022) - bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.694 Euro (zwölf Mal) - offen.

1 Als Kind gilt eine Person unter 14 Jahren (http://www.statistik.at/)

Wie verläuft der Förderungsprozess?

Zeitpunkt der Antragstellung
Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2023. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle zur weiteren Überprüfung – insbesondere der angeführten Einkommenssituation weitergeleitet.

Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Registrierung:

Als Nachweis für das Vorliegen der für die Inanspruchnahme „Sauber Heizen für Alle“ vorausgesetzten Einkommensverhältnisse ist der Bezug von Sozialhilfe, eine GIS Befreiung, oder alternativ der Bezug der Wohnbeihilfe vorzulegen. Alternativ dazu ist das gemeinsame Haushaltseinkommen sämtlicher im Haushalt lebender Personen vorzulegen.

Meldebestätigung des/der AntragstellerIn. Sollte kein Bezug von Sozialhilfe, eine GIS Befreiung, oder alternativ der Bezug der Wohnbeihilfe vorgelegt werden, sind eine Privathaushaltsbestätigung oder sämtliche Meldebestätigungen aller im Haushalt lebender Personen vorzulegen.

Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle. Nach Prüfung der formalen Bedingungen und positiver Bewertung durch die Landesförderungsstelle ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, welche Sie bei der konkreten Projektplanung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt.

Schritt 3 – Die Antragstellung Ihres konzeptionierten Projektes erfolgt online.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
  • Projektkostenaufstellung inkl. der Angebote zu den jeweiligen Gewerken (Heizungssystem, Elektroinstallationen, etc.)

Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und vom Land Burgenland inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 6 Monate Zeit für die Umsetzung Ihres Projektes.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2023

Um die Förderung für „Sauber Heizen für Alle“ zu erhalten ist auch die Richtline der Burgenländischen Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle“ 2022 einzuhalten!

Hier finden Sie die Richtlinie zur Sonderförderaktion

Hier finden Sie das Formular zum Download

Informationen und Anträge erhalten Sie außerdem:

  • In ihrem Gemeindeamt
  • Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9
Hauptreferat Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

post.a9-wbf(at)bgld.gv.at
Prälat Gangl-Straße 1
Tel.: 057-600/2800