Sonderförderaktion - Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem

Aus für fossile Brennstoffe bei Neubauten ab 1.1.2020
Bereits im Vorjahr hatten sich die Regierungsparteien auf einen Ausstieg aus Öl- und Kohleheizungen für Neubauten ab dem Jahr 2020 geeinigt. Noch im ersten Halbjahr 2019 wurde eine entsprechende Gesetzesnovelle des burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetzes beschlossen. „Ab 1.1.2020 heißt es somit ‚Aus für flüssige und feste fossile Brennstoffe bei neu bewilligten Gebäuden – ein großer Schritt für den Klimaschutz im Burgenland ‘“, ist Eisenkopf überzeugt. Aus diesem Anlass sollen in diesem Jahr verstärkt klimapolitische Maßnahmen gesetzt werden. Die Sonderförderaktion zum Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem sei auch ein Anreiz, damit der „Ölausstieg“ und der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen gelingt. Landesrat Dorner sieht in der Initiative auch einen nachhaltigen Impuls für die Wohnbauförderung des Landes. Die im Vorjahr in Kraft getretene Wohnbauförderung neu, die bis zu 25 % höhere Förderungen ermöglicht, habe nachfragemäßig alle Erwartungen übertroffen, so der Landesrat.

30 %, maximal 3.500 Euro Förderung - Bonus für Kombination mit Photovoltaik-  oder Solaranlage
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro. Wird das Heizsystem mit einer Photovoltaikanlage oder mit einer Solaranlage kombiniert, ist ein Bonusbetrag möglich. Dieser beträgt für die Errichtung einer Photovoltaikanlage 500 Euro, für die Errichtung einer Solaranlage 200 Euro. Wird das bestehende fossile System durch eine Wärmepumpe für Raumwärme ersetzt und gleichzeitig auf Niedertemperatursystem umgestellt oder ein neues Niedertemperatursystem errichtet jeweils 500 Euro. In Summe kann somit ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 4.500 Euro gewährt werden. Für die Errichtung einer PV-Anlage kann aufgrund geltender Richtlinien eine zusätzliche Förderung von bis zu 5.500 Euro lukriert werden. 

Aktionszeitraum von 31.1.2023 bis 31.12.2023
Die Sonderförderaktion läuft von 31.1.2023 bis 31.12.2023, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2023 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Ölkesseltausch vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2024 bei der Förderstelle eingebracht werden  

Der burgenländische Ökoenergiefonds dient der Förderung von erneuerbaren Energieträgern und neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz im Burgenland. 2022 wurden 4.056 Förderanträge mit einer Fördersumme von über 8.7 Millionen Euro bewilligt.

Informationen und Anträge erhalten Sie außerdem:

·       In ihrem Gemeindeamt

·       Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9
Hauptreferat Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
post.a9-wbf(at)bgld.gv.at 
Prälat Gangl-Straße 1
Tel.: 057 600 DW 2800