Staubniederschlagsmessung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBI. I Nr 115/1997)

Messverfahren:

Das Verfahren beruht darauf, dass der durch Gravitation und turbulente Diffusion sedimentierte Anteil von partikelförmigen luftfremden Stoffen während einer bestimmten Zeit in Gefäßen gesammelt wird. Das Sammelgut wird eingedampft und der Rückstand gewogen.
Zur Sammlung können Gefäße aus Glas oder Kunststoff mit einem Volumen von etwa 1,5 l und einem Öffnungsdurchmesser von ca. 9 cm verwendet werden. Sollte eine chemische Untersuchung des Staubniederschlages geplant sein, so wäre zu prüfen, ob durch das Gefäßmaterial eine Beeinflussung der Ergebnisse der chemischen Untersuchung möglich ist.
Die Sammelgefäße werden in einen am oberen Rand trichterförmig erweiterten Drahtkorb (Vogelschutz) gestellt. Der Korb ist auf einem Ständer mit einer Grundplatte montiert. Die Öffnung des Sammelgefäßes muss einen vertikalen Abstand von 150 ± 10 cm vom Erdboden haben. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Öffnung des Sammelgefäßes immer eine horizontale Ebene bildet.

Errichtung der Messstelle:

Nach Möglichkeit sollen Hindernisse, welche die Luftbewegung stören (wie Bäume oder Gebäude), vom Sammelgerät mindestens zehnmal so weit entfernt sein, wie sie über dieHöhe des Gerätes hinausragen. In Städten, Siedlungen und Wäldern ist diese Forderung kaum erfüllbar. Bei Pegelmessungen dürfen die Geräte auch in offenen Höfen, Gärten und Lichtungen, jedoch nicht auf Dächern, neben Bäumen, in der Nähe von Baustellen oder an Straßen bzw. Plätzen ohne Festbelag aufgestellt werden.