Bedingt durch die gestiegenen Preise für Heizmittel und Brennstoffe haben die KonsumentInnen für die Beheizung von Wohnräumen wesentlich höhere Aufwendungen zu tätigen. Diese Entwicklung trifft einkommensschwache Haushalte mit besonderer Härte. Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
Nettobetrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes 2020
Als derartige Einkommen sind - mit Ausnahme des Pflegegeldes, der Wohn- und Familienbeihilfe - anzusehen:
In der Heizperiode 2020/21 wird ein einmaliger Betrag von € 165,- gewährt.
Anträge können unter Vorlage eines Einkommensnachweises im Zeitraum 7. September 2020 bis 31. Dezember 2020 beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.