Gefahrgutbeauftragte
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das mit der Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfasst, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.