Eisenbahnen im Sinne des § 1 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60 i.d.g.F.sind: Öffentliche Eisenbahnen: Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen.
Nicht-öffentliche Eisenbahnen sind: Anschlussbahnen, Materialbahnen
Nebenbahnen im Burgenland sind:
Hauptbahnen im Burgenland sind: