Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.
Kontakt:
Karl-Heinz Holzinger
Tel: 057-600/2862
Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten pro Semester und nur in Maximalhöhe des günstigsten Kaufpreises der jeweiligen Fahrkarte (z.B. „Semesterticket“ in Wien, 5-Monatskarte in Graz) gewährt.
Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten des Semestertickets können beim jeweiligen Gemeindeamt in Papierform (mittels Antragsformular) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt, das Land Burgenland überweist den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Februar gestellt werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.