Großes Kunststipendium des Landes Burgenland 2025 in den Sparten Darstellende Kunst und Literatur

Das Land Burgenland vergibt jährlich zwei große Kunststipendien alternierend in den Sparten Darstellende Kunst und Literatur bzw. Bildende Kunst und Musik, die mit je 12.000 EUR dotiert sind. 2025 gelangen die beiden Kunststipendien in den Sparten Darstellende Kunst und Literatur zur Ausschreibung. Damit soll es Künstler*innen erleichtert werden, die gesamte Vorbereitungs-, Konzeptualisierungs- und Realisierungsphase eines künstlerischen Projektes umzusetzen. Für die Präsentation bzw. Aufführung kann das Land Burgenland zusätzlich eine individuelle und auf das künstlerische Format angepasste Umsetzungsförderung zur Verfügung stellen.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.

 

Stipendiendauer:  

Die Projektlaufzeit im Zuge des Stipendiums beträgt 12 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist und noch im Jahr 2025 begonnen werden.

 

Bewerbungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind selbständig freiberufliche Künstler*innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres) ohne abhängiges Arbeitsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (hochgerechnet auf ein Jahreseinkommen), die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Burgenlandbezug
    •   im Burgenland aufgewachsen, wobei ein ausreichender biographischer Bezug, der näher zu
        erläutern ist, nachgewiesen werden muss,
    •   oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
    •   oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
    •   oder die Persönlichkeit / das Werk steht in einem signifikanten, gut dokumentieren Bezug zum
        Land Burgenland
  2. Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen/ kulturellen professionellen Praxis im jeweiligen Fachgebiet
  3. Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (Aufführungen, Lesungen …)

 

Von der Ausschreibung ausgenommen sind jene Personen, denen im Jahr 2025 bereits ein Arbeitsstipendium des Landes Burgenland oder das Große Kunststipendium des Landes Burgenland 2023 gewährt wurde sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule. Nur ein inhaltlicher Burgenland-Bezug eines geplanten Projekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.

Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Nicht berücksichtigt werden u.a. auch:
- bereits abgeschlossene Projekte
- Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung
- Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland
  (Projektförderungen, Stipendien etc.) gefördert werden
- Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft
  abgelehnt wurden
- Materialankauf (z.B. technisches Equipment)
- Auftragsarbeiten

 

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten– bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  1. Bewerbung:  vollständig ausgefülltes und unterschriebenes BewerbungsformularDurch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
  2. Person: Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der/ denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
  3. Projekt: detailliertes Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. Das eingereichte Projekt soll künstlerische und / oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein sowie die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit stärken. Das Vorhaben muss nicht im Burgenland stattfinden.
  4. Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit (inkl. Portfolio, bisherige Projekte etc.) und der künstlerischen Präsenz.

 

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 15.5.2025 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Großes Kunststipendium des Landes Burgenland 2025“ sowie die jeweilige Sparte anzuführen.

Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Verwendungsnachweis:

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Empfänger*innen, dem Kulturreferat der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft bis spätestens 1.3.2027 einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Der Bericht hat alle wesentlichen Informationen zu enthalten und einen Überblick über die Entwicklung, die Umsetzung und das erzielte Ergebnis des Projekts zu gewähren (ggf. Bilddarstellungen, Links zu Filmdateien, Hinweis auf Präsentationsmöglichkeiten etc.).

 

Veröffentlichung:

Eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses nach Abschluss der Laufzeit des Stipendiums ist gegebenenfalls anzustreben. In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren. Das entsprechende Logo kann hier downgeloadet werden: www.burgenland.at/kulturlogo

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Stipendiums hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind oder zweckwidrig verwendet wurden.
Mit der Annahme des Stipendiums des Landes Burgenland erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Stipendiums im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen. 

 

Info:

Sparte Literatur:
Telefon: 057-600/2272
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at

Sparte darstellende Kunst:
Telefon: 057-600/2272
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at