Artist Mobility des Landes Burgenland 2024 – Förderung der Mobilität burgenländischer Künstler*innen

Kunst braucht nicht nur Raum und Publikum: Kunst braucht auch eine permanente Reflexion. Im Zuge des Künstler*innen-Mobilitätsprogrammes „Artist Mobility“ soll ein kontinuierlicher Austausch im Kunstbereich für Kunstschaffende des Landes jenseits von bestehenden Artist-in-Residence-Angeboten ermöglicht werden. Burgenländische Künstler*innen, künstlerische Kleingruppen und Kollektive erhalten auf Grundlage dieses Programms einen Zuschuss für ein Projekt, das außerhalb des Burgenlandes stattfindet.
Der Mobilitätszuschuss beträgt maximal 500 EUR je Projekt, und kann nur einmal im Kalenderjahr gewährt werden. Für dieses Förderprogramm stehen 10.000 EUR zur Verfügung.
Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip
Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft. 
Voraussetzung für die Vergabe eines Mobilitätszuschusses ist die künstlerische Qualität des eingereichten Projekts.
Über eine Zu- bzw. Absage werden die Bewerber*innen ca. 4-6 Wochen nach Einlangen des Antrages schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.

 

Bewerbungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Autor*innen (die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben) sowie künstlerische Kleingruppen (z.B. Bands) und Kollektive (keine Vereine), deren Mitglieder mehrheitlich einen Burgenlandbezug erfüllen und die folgende Kriterien erfüllen:

  • Burgenlandbezug
    - im Burgenland aufgewachsen, wobei ein biographischer Bezug, der näher zu erläutern ist,
      nachgewiesen werden muss
    - oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
    - oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
    - oder die Persönlichkeit/ das Werk steht in einem sonstigen signifikanten Bezug zum
      Land Burgenland
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte…)
  • Das beantragte Projekt darf nicht in jenem Bundesland stattfinden, in dem sich der Haupt- bzw. Nebenwohnsitz der Bewerber*innen befindet.
  • Das Kulturlogo des Landes Burgenland ist zwingend im Rahmen des Projekts zu präsentieren (Homepage, Folder, Plakate, Einladungen etc.). Im Falle der Gewährung einer Förderung im Rahmen dieses Mobilitätsprogrammes sind keine weiteren Förderungen für das eingereichte Projekt (z.B. Artist-in-Residence-Paliano-Stipendium, Auslandsstipendium, Arbeitsstipendium, Großes Kunststipendium, Kulturförderung) zulässig.

 

Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

 

Nicht berücksichtigt werden z.B.:

  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Materialankauf (z.B. technisches Equipment)
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland (z.B.  Projektförderungen, Stipendien) gefördert werden
  • Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft abgelehnt wurden
  • Auftragsarbeiten

 

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten –  bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Bewerbung: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (Download)
    Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt.
  • Person: tabellarischer Lebenslauf Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung, aus der/ denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
  • Projekt: konkretes Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden). Das eingereichte Projekt soll künstlerische und/ oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein sowie die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit stärken. Das Vorhaben muss nicht im Burgenland stattfinden.
  • Dokumentation: Nachweis der kontinuierlichen künstlerischen Arbeit (inkl. Portfolio, bisherige Projekte etc.) und der künstlerischen Präsenz.

 

Fehlende Unterlagen werden vom Kulturreferat nachgefordert.

 

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 15. Oktober 2024 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unterpost.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Artist Mobility des Landes Burgenland 2024“ sowie die jeweilige Sparte anzuführen.
Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Es gilt das First-Come-First-Served-PrinzipVerspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Auszahlung:

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses in der Höhe von 500 EUR erfolgt nach Verfügbarkeit der Kreditmittel.

 

Verwendungsnachweis:

Mit der Annahme der Förderung verpflichten sich die Bewerber*innen, dem Kulturreferat der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Projekts einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Der Bericht hat alle wesentlichen Informationen zu enthalten und einen Überblick über die Entwicklung, die Umsetzung und das erzielte Ergebnis des Projekts gewähren (ggf. Bilddarstellungen, Links zu Filmdateien, Hinweis auf Präsentationsmöglichkeiten etc.).
Das Kulturreferat behält sich vor, bei Bedarf fehlende Unterlagen und/ oder Informationen nachzufordern.

 

Veröffentlichung:

Eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses nach Abschluss des Projekts ist gegebenenfalls anzustreben. In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren. Das entsprechende Logo kann hier downgeloadet werden: www.burgenland.at/kulturlogo

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Auf die Zuerkennung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung der gewährten Förderung hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Empfangene Förderungen sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind oder zweckwidrig verwendet wurden.
Mit der Annahme der Förderung erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe der Förderung im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.

 

Info:
Mag.a Judith Vlasits
Telefon: 057-600/2352
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at

 

Download: Bewerbungsformular