Sonderrichtlinie ASP-Aufwandersatz für das Bejagen von Schwarzwild

Ziel dieser Richtlinie ist es, den Ausbruch der ASP möglichst zu verhindern, um die zitierten Auswirkungen auf den Haus- und Wildschweinbestand sowie auf den Wirtschaftsstandort Burgenland und auf die  allenfalls betroffenen Arbeitsplätze zu unterbinden. Neben Maßnahmen im Rahmen der Biosicherheit im Bereich der Schweinehaltung ist zur Zielerreichung auch eine Reduktion des Schwarzwildstandes  unumgänglich. Um diese Reduktion des Schwarzwildstandes zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Jägerinnen und Jäger verstärkt bei der Reduktion des Schwarzwildbestandes mitwirken. Die vorliegende  Sonderrichtlinie hat zum Ziel, den Aufwand, den die Jägerinnen und Jäger zur Reduktion des massiven Schwarzwildbestandes erbringen, pauschal abzugelten. Denn nur über eine massive Verringerung des  Schwarzwildbestandes kann das Risiko einer Übertragung innerhalb des Schwarzwildbestandes verringert werden.

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Beiliegend der Link zur : Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2021 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung); Einsatz von Nachtzieltechnik: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2021/87/20211217