Die Burgenländische Landesregierung unterstützt ab 1. November 2019 einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen. Für Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein festgelegtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten, werden entrichtete Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen teilrückerstattet.
Die Teilrückerstattung kann über einen seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellten Antrag zweimal jährlich beantragt werden. Diesem Antragsformular sind Einkommensnachweise, sowie Rechnung und Zahlungsnachweise der entrichteten Mittagessensbeiträge anzuschließen.
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der Mittagessensbeiträge für die Monate Jänner bis inklusive Juni beginnt jeweils am 1. Juli und läuft bis 31. August des Kalenderjahres. Die Antragsfrist zur Einreichung des Ansuchens um Teilrückerstattung der Mittagessensbeiträge für die Monate Juli bis inklusive Dezember beginnt jeweils am 1. Jänner und läuft bis 28. Feber (in Schaltjahren 29. Feber) des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die Höhe der möglichen Teilrückerstattung von den bezahlten Mittagessensbeiträgen für das jeweilige Kalenderjahr wird anhand folgender Tabelle ermittelt:
prozentuelle Teilrückerstattung der entrichteten Mittagessensbeiträge gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen
75 % - 614,80 Euro oder weniger
50 % - 614,81 - 737,80 Euro
25 % - 737,81 - 860,70 Euro
Berechnung:
Das gewichtete Einkommen errechnet sich wie folgt: Familieneinkommen (Jahreseinkommen/12, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alimente etc.) dividiert durch den errechneten Gewichtungsfaktor.
Der Gewichtungsfaktor setzt sich aus den Familienmitgliedern zusammen:
Berechnungsbeispiel: Förderwerber und Partnerin mit 2 Kindern ergibt einen Gewichtungsfaktor von 2,8.
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 860,70 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Referat Kindergarten, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2972 oder 2902) anfordern.