Photovoltaik- und Speicheranlagen

Allgemeine Informationen

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung wurde mit der Abwicklung der Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen sowie der Förderung von Stromspeichersystemen in Form eines Direktzuschusses beauftragt. Die Anträge zur Förderung sind daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Die neue Förderrichtlinie 2023