Alternativenergieanlagen

Fördervoraussetzungen

In den Genuss einer Förderung können natürliche sowie juristische Personen kommen (z.B. Private Haushalte) die Österreichischer Staatsbürger (oder gleichwertig) sind und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Damit eine Alternativenergieanlage gefördert werden kann muss sie von einem befugten Unternehmen errichtet oder abgenommen werden.
Förderansuchen können ab 1.1.2016 bereits vor Errichtung der Anlage, bis längstens 12 Monate ab Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei Vorhaben, welche erst mit der Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige als abgeschlossen gelten, gilt eine 6 Monatsfrist erst ab dem Datum der Benützungsbewilligung.

Genauere Informationen sowie die technischen Voraussetzungen für förderbare Alternativenergieanlagen können der Richtlinie, welche im Downloadbereich zu finden ist, entnommen werden.
  
Auf einen Blick:

  • Hauptwohnsitz des Förderwerbers im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
  • Österreichischer Staatsbürger oder ähnliches (auch EU)
  • Rechnungsdatum nicht älter als 12 Monate oder Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige der Anlage nicht älter als 6 Monate

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