Alternativenergieanlagen
Ablauf Antragsstellung & Abwicklung
Um in den Genuss eines nichtrückzahlbaren Zuschusses (Förderung) zu kommen muss die jeweilige Alternativenergieanlage zuerst errichtet werden und in weiterer Folge ein Förderansuchen mittels Antragsformular gestellt werden. Seit 1.1.2016 besteht allerdings die Möglichkeit, schon vor Errichtung der Anlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung ein Ansuchen zu stellen, damit soll dem Förderwerber ermöglicht werden, die geplante Anlage bereits vorab bei der Förderstelle prüfen zu lassen. Das Antragsformular für Ein- und Zweifamilienhäuser ist hier oder im Downloadbereich zu finden.
Dem Antragsformular müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn kein Österreichischer Staatsbürger)
- Saldierte Rechnung(en) oder Rechnung(en) samt Zahlungsnachweis (Zahlschein, Kontoauszug, Telebanking)
- Technische Nachweise welche gemäß Antragsformular gefordert sind
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist in weiterer Folge per Post oder persönlich beim Amt der Burgenländischen Landesregierun, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung einzureichen.
INFO-Hotline: 057/600/2801
Nach Einreichung des Antrages erfolgt eine formale und eine technische Prüfung. Bei Unvollständigkeit des Antrages werden die fehlenden Unterlagen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung nachgefordert. Es empfiehlt sich die fehlenden Unterlagen so schnell als möglich nachzureichen, da ansonsten eine weitere Bearbeitung des Antrages nicht möglich ist.
Nach erfolgter formaler und technischer Prüfung wird die Förderhöhe für die jeweilige Anlage bestimmt und dem Vorstand des Burgenländischen Ökoenergiefonds zur Genehmigung vorgelegt. Da die Förderung einer Alternativenergieanlage der Genehmigung aller Vorstandsmitglieder bedarf nimmt dieser Vorgang etwas Zeit in Anspruch.
Nach Genehmigung der Anträge wird der Förderwerber über die Gewährung des Förderzuschusses verständigt und der Förderungsbetrag auf dessen Bankkonto überwiesen.
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Sollten Sie zum Ablauf oder zu Spezialfällen Fragen haben kontaktieren Sie uns bitte!
Tiefenbohrung bei Wärmepumpen
Bei der Installation einer Erdwärmepumpe, für die als Wärmequelle eine Tiefenbohrung benötigt wird, muss eine Wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Für genauere Informationen hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Gemeindeamt bzw. beim Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 – Baudirektion