Alternativenergieanlagen

Allgemeine Informationen

Die Burgenländische Wohnbauförderung ist mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post zubringen.

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

INFO-Hotline: 057/600/2801

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.

Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.

ACHTUNG - DIE NEUE FÖRDERRICHTLINIE FÜR 2023 - GÜLTIG AB 01.01.2023!!! 

MaßnahmeGrundbetrag (€)mögliche Förderhöhe (€)
Warmwasserwärmepumpen300600
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung7001.100
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)1.8002.500
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)1.8002.500
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)7001.600
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung1.2001.800
Hauszentralheizung über Biomasse1.4002.200
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie4001.300
Fernwärmeanschlüsse1.4002.000
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)8001.400
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen1.0001.200
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen300400

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