Alternativenergieanlagen
Allgemeine Informationen
Die Burgenländische Wohnbauförderung ist mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post zubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: 057/600/2801
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
ACHTUNG - DIE NEUE FÖRDERRICHTLINIE FÜR 2023 - GÜLTIG AB 01.01.2023!!!
Maßnahme | Grundbetrag (€) | mögliche Förderhöhe (€) |
---|---|---|
Warmwasserwärmepumpen | 300 | 600 |
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 700 | 1.100 |
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen) | 700 | 1.600 |
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.200 | 1.800 |
Hauszentralheizung über Biomasse | 1.400 | 2.200 |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie | 400 | 1.300 |
Fernwärmeanschlüsse | 1.400 | 2.000 |
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) | 800 | 1.400 |
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen | 1.000 | 1.200 |
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen | 300 | 400 |