Alternative Mobilität
Das Land Burgenland fördert Alternative Mobilität. Die Anträge zur Förderung sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: 057/600/2801
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Vorschau auf die möglichen Förderungen 2023 (gültig für Anträge ab 01.01.2023)
Art des Fahrzeuges | % | bis € |
Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung | 30% | 400,00 |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung | 30% | 500,00 |
Elektro-PKW – Neuanschaffung | 30% | 2.000,00 |
Mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Biogas Betrieb | 30% | 1.000,00 |
Intelligentes Ladekabel | 30% | 300,00 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7 KW, 230 V | 30% | 300,00 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7 KW, 400 V | 30% | 500,00 |