Alternative Mobilität
Das Land Burgenland fördert Alternative Mobilität. Die Anträge zur Förderung sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: 057/600/2801
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie 2022 zu gelangen!
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Vorschau auf die möglichen Förderungen 2022 (gültig für Anträge ab 01.01.2022)
Art des Fahrzeuges | % | bis € |
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Elektro-Scooter (zweispurig) für Pensionisten und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung | 30% | 400,00 |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung | 30% | 500,00 |
PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb | 30% | 2.000,00 |
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb | 30% | 1.000,00 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7 kW, 230V | 30% | 300,00 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7 kW, 400V | 30% | 500,00 |