Coronavirus

Testmöglichkeiten im Burgenland

Die bundesweite Teststrategie sieht pro Person und Monat ein begrenztes Gratis-Testkontingent vor:

  • 5 Gratis-Antigen-Schnelltests - noch bis 31. Mai 2023
  • 5 Gratis-PCR-Tests - bis 30. Juni 2023

Spezielle Personengruppen können dieses limitierte Testkontingent überschreiten.

ACHTUNG: Die vom Bund ausgelieferten Antigen-Schnelltests werden bis zum Ende der Ausgabe von gratis Wohnzimmertests mit 31. Mai 2023 über die burgenländischen Apotheken zur Verfügung gestellt.

Die Gratis-PCR-Tests können noch bis 30. Juni als PCR-Gurgeltest über die Aktion „Gurgeln daheim“ sowie als PCR-Abstrich in den burgenländischen Apotheken in Anspruch genommen werden. Ab 1. Juli haben Personen mit Symptomen, die auf einen COVID-19-Erkrankung hinweisen, auch weiterhin Anspruch auf kostenlose PCR-Tests bei niedergelassenen ÄrztInnen.

Alle Informationen zur Teststrategie, zu Testmöglichkeiten sowie zu den Ausnahmen finden Sie hier:

Zu den Testmöglichkeiten


 

Vorgehen bei positivem Antigen- oder PCR-Test

Ein positiver Antigen-Test sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Daher machen Sie bei einem positiven Antigen-Test entweder einen PCR-Test bei einer befugten Teststelle (Apotheken, „Gurgeln daheim“), oder melden Sie online Ihren Verdachtsfall oder positiven Selbsttest über folgenden Link: https://covidverdacht.lsz-b.at.

Tragen Sie dort bitte Ihre persönlichen Daten, Kontaktdaten, die Art der Symptome sowie das Datum des letzten Schul- oder Arbeitstages ein. Sie erhalten per SMS einen Beprobungstermin in einer Drive-in-Teststraße des Roten Kreuzes.

ACHTUNG: Ein zusätzlicher Anruf bei der 1450 ist nicht nötig.

Für Notfälle steht die Gesundheitsberatung 02682 1450 aber auch weiterhin zur Verfügung.

Bei positivem Test gilt also folgende Vorgehensweise:

  • Positiver Antigen-Schnelltest: Machen Sie bei einem positiven Antigen-Test entweder einen PCR-Test bei einer befugten Teststelle (Apotheken, „Gurgeln daheim“), oder melden Sie sich über https://covidverdacht.lsz-b.at online als Verdachtsfall. Sie erhalten einen Beprobungstermin.
  • Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten: Melden Sie sich über  https://covidverdacht.lsz-b.at online als Verdachtsfall, oder rufen Sie die Gesundheitsberatung 02682 1450. Sie erhalten einen Beprobungstermin und ärztliche Beratung.
  • Positiver PCR-Test: Rufen Sie NICHT die 1450 – Sie sind für 10 Tage ab Probenentnahme verkehrsbeschränkt und haben nach 5 Tagen die Möglichkeit zur Freitestung.

 

CT-Wert-Selbstabfrage

Bei behördlich angeordneten Tests haben Sie die Möglichkeit, Ihren CT-Wert online über folgenden Link abzufragen: https://ctwert.lsz-b.at 


 

COVID-19-Verkehrsbeschränkung

Laut der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (VbV) des Gesundheitsministeriums wurde die Absonderung von Infizierten durch eine Verkehrsbeschränkung ersetzt. Alle Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Test gelten laut Verordnung ab der Probenentnahme für 10 Tage als verkehrsbeschränkt. 

Die Verkehrsbeschränkung bedeutet:

  • Kranke Personen (infizierte Personen mit COVID-19-Symptomen) gehen wie bei allen anderen Krankheiten in den Krankenstand.
  • Infizierte Personen ohne COVID-19-Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.)

Im Detail bedeutet das:

  • Besuche in sogenannten vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind nicht erlaubt.
  • Die Risikogruppenverordnung wird wieder in Kraft gesetzt: Menschen aus Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln bzw. von der Arbeit freigestellt werden.
  • Auch die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Wer sich krank fühlt, erhält mit einem Telefonat bei der Hausärztin/ beim Hausarzt seine Krankschreibung.

Die Verkehrsbeschränkung gilt automatisch per Verordnung mit jedem positiven Antigen- oder PCR-Test. Es wird kein individueller Bescheid mehr ausgestellt. 

Positive Antigentests sollten durch einen PCR-Test bestätigt werden. Ist dieser negativ. endet die Verkehrsbeschränkung ab sofort.

Eine Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR-Test möglich.

 

Seit 1. August 2022 gilt für SARS-CoV-2-positive, symptomlose Personen laut der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung eine Verkehrsbeschränkung. 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (VbV):

Was ist eine Verkehrsbeschränkung?
Eine Verkehrsbeschränkung ist eine in der „COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung“ (VbV) festgelegte Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Laut VbV gilt für infizierte Personen:

  • Infizierte Personen ohne COVID-19-Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.) 
  • Kranke Personen (infizierte Personen mit COVID-19-Symptomen) gehen wie bei allen anderen Krankheiten in den Krankenstand.

Wann werde ich verkehrsbeschränkt?
Die Verkehrsbeschränkung gilt aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung automatisch für Sie, sobald Ihr Antigen- oder PCR-Test positiv ist. Wenn Sie nach positivem Antigen-Test binnen 48 Stunden nach Probeentnahme einen PCR-Test machen und dieser negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung, sobald das Ergebnis vorliegt.


Wie lange bin ich verkehrsbeschränkt?
Eine Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR-Test möglich. 

ACHTUNG: Wenn Sie nach positivem Antigen-Test binnen 48 Stunden nach Probeentnahme einen PCR-Test machen und dieser negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung, sobald das Ergebnis vorliegt.


Wo darf ich hingehen, wenn ich positiv getestet und verkehrsbeschränkt bin?
Prinzipiell dürfen Sie überall hingehen, wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind. Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen sind Besuche in sogenannten vulnerablen Settings, also in Krankenhäusern, Altenwohn- nud Pflegeheimen und sonstigen Pflegeeinrichtungen.


Wo darf ich NICHT hingehen, wenn ich positiv getestet und verkehrsbeschränkt bin?
Besuche in sogenannten vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind nicht erlaubt.

Definiert werden sieben Bereiche, für die Betretungsverbote für positiv Gestestete gelten. Das sind Alters- und Pflegeheime sowie stationäre Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten, Kuranstalten, Tageseinrichtungen im Behindertenbereich und der Altenbetreuung, Kindergärten (plus Krippen, Krabbelstuben), Primarschulen sowie sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf (z. B. Horte), darunter auch Tagesmütter bzw. -väter.


Darf ich auf ein Schnitzel ins Gasthaus gehen, wenn ich positiv getestet und verkehrsbeschränkt bin?
Für positiv getestete Personen, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, herrscht zwar kein Betretungsverbot in Gaststätten, allerdings müssen Sie während Ihres Aufenthaltes DURCHGEHEND eine FFP2-Maske tragen und dürfen somit KEINE Speisen oder Getränke konsumieren. Das Abholen von bestellten Speisen und Getränken ist uneingeschränkt möglich.


Darf ich meine Oma im Altenheim/Krankenhaus besuchen, wenn ich positiv getestet und verkehrsbeschränkt bin?
Nein, Besuche in sogenannten vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind für verkehrsbeschränkte Personen nicht erlaubt.


Werde ich, wie bisher, von der Gesundheitsbehörde kontaktiert, oder muss ich mich selbstständig melden?
Die Verkehrsbeschränkung gilt aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung automatisch für Sie, sobald Ihr Antigen- oder PCR-Test positiv ist. Es wird kein individueller Bescheid mehr ausgestellt, daher ist eine Meldung bei der Gesundheitsbehörde nicht notwendig.


Bekomme ich eine Bestätigung für meine Verkehrsbeschränkung?
Nein, die Verkehrsbeschränkung gilt aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung automatisch, sobald Ihr Antigen- oder PCR-Test positiv ist. Sie erhalten keinen individuellen Bescheid mehr.


Was passiert, wenn ich Symptome habe? Werde ich abgesondert, oder gehe ich in Krankenstand?
Kranke Personen (infizierte Personen mit COVID-19-Symptomen) werden nicht mehr behördlich abgesondert, sondern gehen wie bei allen anderen Krankheiten in den Krankenstand.


Wie kann ich krankgeschrieben werden, wenn ich Symptome habe? Durch die 1450, durch die Gesundheitsbehörde oder durch einen Arzt? 
Um bei Symptomen krankgeschrieben zu werden, kontaktieren Sie bitte eine niedergelassene Ärztin/ einen niedergelassenen Arzt. Die telefonische Krankschreibung ist auch im Fall von COVID-19-Symptomen möglich.


Kann ich mich freitesten?
Ja, ein Freitesten aus der Verkehrsbeschränkung ist mittels PCR-Test frühestens nach 5 Tagen ab positivem Testergebnis (Inkrafttreten der Verkehrsbeschränkung) möglich.


Welcher Test ist für eine Freitestung gültig?
Zur Freitestung gibt es im Burgenland folgende Möglichkeiten:

  • Freitestung in allen befugten PCR-Teststellen im Burgenland – also z.B. Testzentren, burgenländische Apotheken, „Gurgeln daheim“
  • Freitestung in den behördlichen Drive-in-Teststraßen des Roten Kreuzes.

Für die Freitestung über eine behördliche Drive-in-Teststraße benötigen Sie eine Online-Anmeldung über die Internetseite https://freitesten.lsz-b.at. Dort können Sie Ihren gewünschten Testtag wählen und erhalten dann ihren genauen Testtermin und Testort per SMS.


Muss ich mich bei einem positiven Antigen-Test bei der 1450 melden?
Ein positiver Antigen-Test sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Daher:

  • Machen Sie bei einem positiven Antigen-Test entweder einen PCR-Test bei einer befugten Teststelle (Testzentren, Apotheken, „Gurgeln daheim“).
  • Oder melden Sie sich online unter https://covidverdacht.lsz-b.at als Verdachtsfall. Sie erhalten einen Beprobungstermin.

Für symptomatische Personen und Notfälle steht auch weiterhin die kostenlose Gesundheitsberatung 02682 1450 zur Verfügung.

ACHTUNG: Wenn Sie nach positivem Antigen-Test binnen 48 Stunden nach Probeentnahme einen PCR-Test machen und dieser negativ ist, endet die Verkehrsbeschränkung, sobald das Ergebnis vorliegt.


Möglichkeiten zum Freitesten im Burgenland

Für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen ist eine Freitestung ab dem 5. Tag der Verkehrsbeschränkung möglich.

Zur Freitestung gibt es im Burgenland folgende Möglichkeiten:

  • Freitestung in allen befugten PCR-Teststellen im Burgenland – also z.B. burgenländische Apotheken, „Gurgeln daheim“
  • Freitestung in den behördlichen Drive-in-Teststraßen des Roten Kreuzes.

Für die Freitestung über eine behördliche Drive-in-Teststraße benötigen Sie eine Online-Anmeldung über die Internetseite https://freitesten.lsz-b.at. Dort können Sie Ihren gewünschten Testtag wählen und erhalten dann ihren genauen Testtermin und Testort per SMS. 

Voraussetzung für die Freitestung für SARS-CoV-2-positive Personen ist Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden.

Für sie gilt dann das Zertifikat über ein negatives Testergebnis oder ein positives Testergebnis mit einem CT-Wert über 30 als Nachweis für die Aufhebung der Verkehrsbeschränkung. Der Gesundheitsbehörde müssen Termin und Beprobungsart nicht extra bekannt gegeben werden.

Bei einem PCR-Testergebnis mit einem CT-Wert unter 30 läuft die Verkehrsbeschränkung bis zum Ende der laut Verkehrsbeschränkungsverordnung vorgeschriebenen 10 Tage weiter. 


 

COVID-19-Medikamente

Eine COVID-19-Erkrankung kann vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen sowie für ältere Menschen mitunter einen schweren Verlauf nehmen. Medikamente gegen COVID-19-Symptome können Menschen mit schwerer Symptomatik den Krankheitsverlauf erleichtern und damit einen Krankenhausaufenthalt ersparen. Im Burgenland erfolgt die Verschreibung und teilweise auch die Verabreichung über die niedergelassenen ÄrztInnen.

Da die Medikamente jedoch nur dann helfen können, wenn sie in einem frühen Stadium der Erkrankung – in der Regel bis zum 5. Tag nach Symptombeginn – eingenommen werden, ist es besonders wichtig, sich möglichst bald nach Symptombeginn und positivem PCR-Testergebnis mit der Hausärztin/ dem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Dort wird abgeklärt, ob Sie für die Verabreichung eines COVID-19-Medikamentes in Frage kommen und welches Medikament für Ihre Therapie am geeignetsten ist.

Derzeit stehen im Burgenland mehrere COVID-19-Medikamente zur Verfügung:

  • Paxlovid: wird in Tablettenform verabreicht
  • Xevudy: wird als Infusion verabreicht
  • Regkirona: wird als Infusion verabreicht
  • Lagevrio: wird in Tablettenform verabreicht (ist allerdings nicht zugelassen und daher nur über ein sogenanntes Compassionate Use Program erhältlich)

Nähere Informationen zu den COVID-19-Medikamenten und deren Verabreichung finden Sie unter dem folgenden Link:

Information COVID-Medikamente


 

COVID-19-Schutzimpfung

Die COVID-19-Schutzimpfung ist ausschließlich bei den niedergelassenen ÄrztInnen im Burgenland möglich.  

Einen Termin für die COVID-19-Schutzimpfung erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt oder über die Impfplattform des Landes Burgenland.

Zur Terminbuchung


 

COVID-19-Infohotlines:

Zentrale COVID-Einheit

057 600 1090 

Bei Fragen zu behördliche Corona-Testergebnissen und Befunden, CT-Wert, Verkehrsbeschränkungen etc. sowie für Rechtsauskünfte steht die Zentrale COVID-Einheit des Landes Burgenland während der Amtsstunden zur Verfügung.(Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, von 8.00 bis 13.00 Uhr)

Außerhalb der Amtsstunden richten Sie Ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse:corona(at)bgld.gv.at

 

Organisatorisches zu COVID-19-Impfungen:  

057 600 1035

Bei Fragen zur Organisation der Corona-Impfung sowie zum elektronischen Vormerksystem schreiben Sie bitte eine E-Mail an coronaimpfung(at)bgld.gv.at (Montag bis Donnerstag von 07.30 - 16.00 Uhr, Freitag von 07.30 - 13.00 Uhr)

 

Fragen zu Testergebnissen von PCR-Gurgeltests: 

057 277 

(Montag bis Freitag von 08.00 - 16.30 Uhr, Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr)
Bei Fragen zu den PCR-Gurgeltests schreiben Sie gerne eine E-Mail an portal@zmdx.at 

 

Info-Hotline der AGES

Bei Problemen mit Test- und Impfzertifikaten, bei allgemeinen Fragen zum den Grünen Pass, zur Coronaimpfung sowie zum Coronavirus:

0800 555 621

 


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