Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.267,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen von 5.227,- Euro nicht übersteigen.
Der Öko-Bonus kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.
Es können innerhalb eines Kalenderjahres keine Anträge auf Fahrtkostenzuschuss und Öko-Bonus gleichzeitig gestellt werden. Bei einer Antragstellung beider Zuschüsse wird der Öko-Bonus abgelehnt!
Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.
Und zwar
Tel.: 057/600
Jeremie Hahnekamp: DW 2896
Karl Heinz Holzinger DW 2862
Formulare zum Download: