Tierhalter haben Aus- und Weiterbildungen mit folgenden Inhalten zu absolvieren:
Zeitlicher Umfang der Aus- und Weiterbildung bei Anwendung von Arzneimitteln (einschließlich Impfstoffen):
Die Weiterbildung kann
von einem von diesem entsandten, im gegenständlichen Betrieb lebenden Familienangehörigen oder
absolviert werden.
Pro Weiterbildungsveranstaltung können die anrechenbaren Stunden nur für eine Person pro TGD-Betrieb angerechnet werden.
Aktuelle Kurse finden Sie unter:
www.lfi.at
Tierhalter die die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen vom TGD-Tierarzt nicht in die Arzneimittelanwendung eingebunden werden.
Anerkannt werden nur TGD-Weiterbildungen.
Für die Schlachtung von Farmwild und Bisons unter Verwendung einer Feuerwaffe ist der positiv absolvierte Sachkundelehrgang "Schießen von Farmwild im Gehege" des Bundesverbandes österreichischer Wildtierhalter Voraussetzung zur Erlangung des Sachkundenachweises. Falls Sie Interesse haben diesen Sachkundelehrgang zu absolvieren finden Sie weitere Informationen unter http://www.wildhaltung.at/