Richtlinie Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft

Das Burgenland hat mit rund 31% einen der höchsten Bioanteile in Österreich und der gesamten Europäischen Union. Das Land Burgenland sieht diese Entwicklung positiv und möchte den Biolandbau weiter fördern und ausbauen. Zur Steigerung des Bioanteils in der burgenländischen Landwirtschaft soll der Umstieg in den biologischen Landbau unterstützt werden.

 

Wer kann einreichen?

  • Landwirtinnen und Landwirte

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Details sind der Landesrichtlinie zu entnehmen: 

Wie reiche ich ein?

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

  • Nachweis Bio-Kontrollvertrag
  • Nachweis der SVB-Pensionspflicht

Einzureichen beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
E-Mail: post.a4-foerderwesen(at)bgld.gv.at

Die Einreichung der Förderungsanträge gemäß Richtlinie "Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft" ist nur mehr bis 30. September 2020 möglich.  

 

Förderungen können nur nach Maßgabe der vom Land Burgenland bereitgestellten Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und des Grundsatzes der Nachhaltigkeit erfolgen. Die Landesregierung kann in spezifischen Förderbereichen Einschränkungen aus sachlichen bzw förderpolitischen Gründen vornehmen. Nach Verbrauch der bereitgestellten Mittel oder bei späterem Einlangen werden Anträge abgewiesen. Diese Richtlinie ist auf alle bis 30. September 2020 eingereichten Förderanträge anzuwenden.

Für allfällige Fragen, senden Sie eine e-mail an: post.a4-foerderwesen(at)bgld.gv.at