Zu Muttertag sind Besuche in den Altenwohn- und Pflegeheimen möglich

Zu Muttertag sind Besuche in den Altenwohn- und Pflegeheimen möglich

Testungen werden abgeschlossen. Es gibt mehr Zeit für die Organisation und Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen. An alle Trägerorganisationen und Angehörigen ergeht ein Informationsschreiben.

Unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen können schon bald die BewohnerInnen von Altenwohn- und Pflegeheimen im Burgenland besucht werden. Ursprünglich war der 1. Mai für die Lockerung der Besucherregelung vorgesehen. In Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde sowie den Trägerorganisationen wird dieser Termin nun auf den 9. Mai verschoben. „Wir werden nun die Testungen in den Altenwohn- und Pflegeheimen abschließen. Neben dem Roten Kreuz führen auch die Einrichtungen selbst die Tests auf eine COVID-19 Erkrankung durch. Diese wurden mit 21. April gestartet und sollen planmäßig bis zum 6. Mai abgeschlossen sein. Darüber hinaus haben die Einrichtungen nun mehr Zeit für die Organisation und Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen, welche essentiell für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind“, erläutert Soziallandesrat Christian Illedits.

BesucherInnen dürfen die Einrichtung nur nach Voranmeldung und Registrierung betreten. Jede Einrichtung wird nach Maßgabe der baulichen Voraussetzungen Zutrittsmöglichkeiten zum Gebäude für BesucherInnen ausweisen. Zusätzlich wird es Fiebermessungen geben, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz sowie die Händedesinfektion sind verpflichtend.  Die Besuche werden dann in eigens vorbereiteten Begegnungszonen stattfinden – diese können im Freien sein oder in einem geschlossenen Raum, geschützt durch eine Plexiglaswand. „Alle Trägereinrichtungen, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angehörige werden durch ein Informationsschreiben über den neuen Termin und die gesetzten Sicherheitsvorkehrungen in Kenntnis gesetzt“, so Christian Illedits.

Ein Besuchsverbot in den Altenwohn- und Pflegheimen war ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie zum Schutz der BewohnerInnen, die aufgrund ihres Alters und oft durch Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören. Durch die Reduktion der Covid-19-Neuerkrankungen können nun Lockerungen bei den Besuchseinschränkungen vorgenommen werden, dies aber nur unter strengen Sicherheitsmaßnahmen, weil die Gefahr von möglichen Ansteckungen auch weiterhin besteht. Deshalb sind die Schutz- und Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten. Der Mindestabstand muss beim Besuch sowie beim Betreten der Einrichtung eingehalten werden. Die Koordination der BesucherInnen erfolgt über die Einrichtung. Alle BesucherInnen werden vor Ort in die korrekten Maßnahmen von den Einrichtungen unterwiesen. „Die gesetzten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität und können bei den Bewohnerinnen und Bewohnern zu einer Steigerung des persönlichen Wohlbefindens führen. Diese haben teilweise sehr unter der Besucherbeschränkung gelitten. Ganz wichtig ist aber die Beachtung der neuen Schutzmaßnahmen, jeder Besuch muss möglichst sicher ablaufen. Alle burgenländischen Einrichtungen haben bereits Großartiges geleistet und den Schutz in den Vordergrund gestellt“, so Illedits.

Eisenstadt, 27. April 2020

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