Weihnachtseinkäufe ohne böses Erwachen

Daniela Landl, Referat Konsumentenschutz im Amt der Bgld. Landesregierung, LR Verena Dunst, Natascha Varga, Leiterin des Referats Familie und Konsumentenschutz beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Zeit nach Feiertagen ist Hochsaison für Konsumentenschützer / Weihnachtszeit ist Geschenkezeit; die Zeit nach den Feiertagen traditionell Umtauschzeit – und Hochsaison für Konsumentenschützer. Nicht immer lassen sich Waren problemlos und ohne finanzielle Verluste umtauschen oder zurücksenden.

Bei einem Pressegespräch heute, Donnerstag, informierte die zuständige Landesrätin Verena Dunst mit Expertinnen vom Referat Konsumentenschutz über einschlägige rechtliche Rahmenbedingungen. „Die stetig steigenden Beratungszahlen zeigen, dass in der heutigen Zeit der Konsumentenschutz eine immer größere Rolle spielt. Besonders der Onlinekauf, der bereits von 57 % der Kunden vor allem vor Weihnachten genutzt wird, birgt neben der Gefahr des Datenklaus allerlei Risiken, die erheblichen finanziellen Schaden verursachen können“, stellt Dunst fest. Rund 1.800 Konsumentenschutzberatungen führten die Expertinnen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung heuer bis dato durch; 43 Prozent davon betrafen das Mietrecht.

 

Garantie: freiwillige Leistung

Fragen zu Gewährleistung bzw. Garantie, zum Umtauschrecht, zu Gutscheinen und zum Onlinehandel seien die wichtigsten Themen, mit denen sich KonsumentInnen an sie wenden, berichtet Mag.a Daniela Landl, Referat Konsumentenschutz im Amt der Bgld. Landesregierung. „Wichtig für den Konsumenten ist zu wissen, dass er einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung hat. Garantie hingegen wird vom Unternehmer freiwillig eingeräumt“, erklärt Landl. Recht auf Gewährleistung, Reparatur oder Austausch der Ware, auf Preisminderung oder Rücktritt hat man, wenn die Sache bereits zum Zeitpunkt der Übernahme mangelhaft war. Die Fristen bei beweglichen Sachen betragen zwei, bei unbeweglichen Dingen drei Jahre. „Wird der Mangel binnen sechs Monaten gemeldet, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Danach muss der Konsument beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat“. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig, mindestens jedoch zwei Jahre.

 

Einkaufen bequem von der Couch

Viele Risiken birgt der immer wichtigere Onlinehandel. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch oder vermeintlich seriöse Angebote, die sich nach der Bestellung als Falle entpuppen, führen die Beschwerdelisten an. „Grundsätzlich sollte man darauf achten, bei seriösen Händlern auf sicheren Websiten zu kaufen, die beispielsweise das Österreichische E-Commerce Gütesiegel haben“, rät Landl. Mit diesem Gütezeichen zertifizierte Online-Shops erfüllen strenge Kriterien, die laufend überprüft werden. Eine weitere Hilfestellung bietet die Internetseite www.watchlist-internet.at.

 

Gesetzliches Rücktrittsrecht bei „Fernabsatzverträgen“  

Der Verbraucher muss bei online abgeschlossenen Verträgen unmittelbar vor der Bestellung klar und deutlich erkennbar über die Vertragsinhalte informiert werden, andererseits aber auch ausdrücklich die Entgeltpflicht bestätigen, um zahlungspflichtig zu sein. Wichtig: Bei den sogenannten „Fernabsatzverträgen“ (Internet, Teleshopping, Katalogbestellung) gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag formlos zurück treten, empfohlen wird jedoch, den Widerruf schriftlich eingeschrieben zu verschicken. Ein bloßes Zurücksenden der Ware genügt grundsätzlich nicht.

 

Neue Verbraucherrichtlinie

Das im Juni in Kraft getretene „VRUG“ (Verbraucherrechte–Richtlinie– Umsetzungsgesetz) bringt neben der vorvertraglichen Informationspflicht des Unternehmers und der Button Lösung auch ein von 7 auf 14 Tage erweitertes und erleichtertes Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften.

 

Konsumentenschutzkalender 2015

Wertvolle Tipps gibt der neue Konsumentenschutzkalender. Von Gutscheinen,  Lieferverträgen über Telefongeschäfte, Verträge oder Internetbestellungen reicht die Palette der monatsweise abgehandelten Themen. Der Kalender liegt auf allen Bezirkshauptmannschaften auf und kann auch kostenlos im Referat für Konsumentenschutz und Mietrechtsberatung angefordert werden: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 057/600-2346

Pressefoto zum Download:   Konsumentenschutztipps

  

Bildtext: Gaben Tipps zum sicheren Einkauf und zu Konsumentenrechten: Mag.a Daniela Landl, Referat Konsumentenschutz im Amt der Bgld. Landesregierung, LR Verena Dunst, Mag.a. Natascha Varga, Leiterin des Referats Familie und Konsumentenschutz beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

 

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

 

Hans-Christian Siess, 18. Dezember 2014

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