Verschärfte Einreisebestimmungen und Testangebot für Kroatien-RückkehrerInnen

COVID-19

Ab Montag: Einreise aus Kroatien nur noch mit Gesundheitsattest oder nachgereichtem COVID-Test möglich; Kroatien-RückkehrerInnen können sich per Anruf bei 1450 gratis testen lassen.

Aufgrund der aktuellen Situation, wonach vermehrt Reiserückkehrer aus Kroatien in Österreich positiv auf das Coronavirus getestet werden, gelten ab Montag, dem 17. August, 0.00 Uhr, für Kroatien eine Reisewarnung sowie verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich. Dann muss für die Einreise aus Kroatien entweder ein Gesundheitsattest mit negativem COVID-Testergebnis vorgelegt oder innerhalb von 48 Stunden in Österreich ein Test gemacht werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses ist eine häusliche Quarantäne einzuhalten. Laut dem Gesundheitsministerium soll es ab Montag, dem 17. August, für Kroatien-RückkehrerInnen ein neues zusätzliches Testangebot geben. Mit diesem Screening-Programm soll die Infektionsrate bei ReiserückkehrerInnen aus Kroatien in den Tagen vor den neuen verschärften Einreisebestimmungen ermittelt und so eine weitere Ausbreitung des Coronavirus möglichst eingegrenzt werden.

Von Montag, dem 17. August, bis Freitag, den 21. August, 24.00 Uhr, ist es für alle Personen, die zwischen 7. August und 17. August, 0.00 Uhr, also unter den bisherigen Einreisebestimmungen, aus Kroatien nach Österreich eingereist sind, per Anruf bei der kostenlosen Gesundheitsberatung 1450 möglich, auch ohne Symptome eine Gratistestung zu erhalten. 

Das Land Burgenland verfügt über die erforderlichen Testkapazitäten. Da es sich hier um große zusätzliche Testmengen handeln wird, ist allerdings nicht auszuschließen, dass das Ergebnis in Einzelfällen nicht innerhalb der vorgegebenen 48 Stunden vorliegen wird. Das Gesundheitsministerium sowie der Koordinationsstabes Coronavirus des Landes empfehlen allen beprobten Reiserückkehrern, die häusliche Quarantäne bis zum Vorliegen des Testergebnisses einzuhalten und sich so zu verhalten, dass das Infektionsrisiko für andere minimiert wird.

An alle UrlauberInnen ergeht der Appell, die Grundregeln des Schutzes vor Corona – Hygienemaßnahmen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz jedenfalls auch überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – gerade auch im Urlaub konsequent einzuhalten. 

Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus:
www.burgenland.at/coronavirus

Nina Sorger, 15. August 2020 

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