Petri Heil, aber nur mit Jahresfischereikarte

Sportfischereiverein Bruckneudorf

Anfang 2022 hat sich das Land Burgenland vom Fischereigesetz aus 1949 verabschiedet. Ein neues Fischereirecht trat in Kraft – inklusive einer Neuordnung des Prüfungs- und Ausbildungswesens für Fischerinnen und Fischer sowie Fischereiaufseher, das seit 1. Jänner 2023 gilt. Es schreibt vor, dass es zur Ausübung der Fischerei – egal, ob am Neusiedler See, an einem Fluss oder an einem privaten Fischteich - einen Kurs und einer Feststellung bedarf. Die erste Feststellung der fischereilichen Eignung findet schon in der kommenden Woche statt. Damit holen sich die Fischerinnen und Fischer ihre Berechtigung wieder ihrem Hobby nachgehen können. Kurs und Feststellung der fischereilichen Eignung bleiben jenen Fischerinnen und Fischern erspart, die in den vergangenen drei Jahren (2020, 2021, 2022) wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte für das Burgenland waren und in diesem Zeitraum kein Entzug der Fischereikarte erfolgte oder wirksam war. „Wer die Angelfischerei ausübt, um dabei in freier Natur Wasserlebewesen zu fangen, soll dies fachkundig, verantwortungsbewusst und waidgerecht tun“, erläutert der für die Fischerei zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann die neuen Richtlinien.

Schon kommende Woche findet die erste Feststellung der fischereilichen Eignung statt. Erst damit gibt es das Okay zum Fischen. Denn wer im Burgenland die Fischerei ausübt, muss im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte oder einer Fischereigastkarte in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis sein. Die fischereiliche Eignung ist ab 1. Jänner 2023 bei der erstmaligen Ausstellung einer Jahresfischereikarte nachzuweisen. Wenn jemand in den vergangenen drei Jahren – also in den Jahren 2020, 2021, 2022 - wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte für das Burgenland war und in diesem Zeitraum kein Entzug der Fischereikarte erfolgte oder wirksam war, dann spart man sich den Kurs und die Feststellung. 

Ausreichend ist auch die Vorlage einer Fischereikarte eines anderen Bundeslandes - sollte für deren Erwerb eine gleichwertige Feststellung erforderlich sein, reicht sie für die Erstausstellungen aus. „Bei der Erstellung der Vorbereitungs- und Feststellungsunterlagen wurde besonderes Augenmerk auf die Gleichwertigkeit im Vergleich mit anderen Bundesländern gelegt, um eine reibungslose und unbürokratische wechselseitige Anerkennung im Sinne der Fischerinnen und Fischer zu gewährleisten“, betont Landesrat Dr. Leonhard Schneemann.

Voraussetzung für die Feststellung der fischereilichen Eignung stellt ein mehrstündiger Kurs dar. Inhaltlich widmet sich Ausbildung folgenden Schwerpunkten: Wassertierkunde, Gewässerökologie, waidgerechte Fischerei, Fanggeräte, Burgenländisches Fischereigesetz 2022, Umgang mit Wassertieren, Verwertung der Wassertiere, Tierschutz und Fischerei.

Die Kursorte werden geographisch ausgewogen ausgewählt, um lange Anfahrtszeiten zu vermeiden. Künftig kann die Jahresfischereikarte übrigens durch simple Einzahlung bis 1. März verlängert werden.

Pressefoto zum Download

Bildtext: Helmut Belanyecz (Präsident ÖKF), Landesrat Dr. Leonhard Schneemann, Erich Bezlanovits (SFV Bruckneudorf)

Für Rückfragen:
Bianca WERFRING
Pressesprecherin
Büro des Landesrats Dr. Leonhard Schneemann

Amt der Burgenländischen Landesregierung
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
t. +43 57 600-2262
bianca.werfring@bgld.gv.at
www.burgenland.at