Betreten von Mobilheimplätzen wieder möglich

Betreten von Mobilheimplätzen wieder möglich

Landesverordnung zur Sperre wird mit heute aufgehoben, Campingplätze bleiben laut Bundesverordnung allerdings gesperrt

Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten wurde laut Verordnung des Landes Burgenland auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen bis einschließlich 26. April untersagt. Im Sinne der bisherigen Strategie der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen wird diese Verordnung bereits mit Ablauf des 23. April 2020 aufgehoben. 

Diese Aufhebung der Sperre gilt allerdings NUR für Mobilheimplätze und betrifft NICHT das vom Gesundheitsminister ausgesprochene bundesweite Betretungsverbot für beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze. Dieses bleibt auch weiterhin zumindest bis 30. April 2020 aufrecht.

Mobilheimplätze dürfen wieder betreten und auch benutzt werden, da es sich laut einer Klarstellung des Gesundheitsministeriums bei Mobilheimplätzen im Sinne der Camping- und Mobilheimgesetzes nicht um Wohnwagenplätze handelt. Beaufsichtigte Campingplätze, die im Rahmen des Fremdenverkehrs dem Zwecke des Aufstellens von Zelten oder Wohnwagen dienen, bleiben auf Grund der Bundesverordnung hingegen noch zumindest bis 30. April 2020 gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre von Mobilheimplätzen stellt eine Lockerung der COVID 19 Maßnahmen dar. Die entsprechende Verordnung tritt mit heute, 23. April 2020, in Kraft.

Nina Sorger, 23. April 2020 

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