Weiterhin FFP2-Maske in burgenländischen Spitälern

FFP2-Maskenpflicht in Spitälern

Mit FFP2-Maske in den KRAGES-Spitälern und im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder soll einer weiteren Verbreitung der Delta-Variante vorgebeugt werden

Laut der mit 1. Juli in Kraft getretenen Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung besteht in fast allen Bereichen nur mehr eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit der Delta-Virusvariante, und um die Infektionszahlen auch weiterhin stabil zu halten, bleibt in den burgenländischen Krankenhäusern – sowohl in den Spitälern der Burgenländischen Krankenanstalten GmbH als auch im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder – die Tragepflicht einer FFP2-Maske für MitarbeiterInnen, PatientInnen und BesucherInnen bis auf Weiteres aufrecht.

Die burgenländischen Krankenhäuser agieren auf Anraten interner wie externer ExpertInnen weiterhin vorsichtig, da sie als hochsensibler Bereich einzustufen sind. Die FFP2-Tragepflicht gilt daher bis auf Weiteres für den Dienst der MitarbeiterInnen ebenso wie für Besuche und andere Aufenthalte in den Spitälern. 

Für BesucherInnen, die keine FFP2-Maske bei sich haben, werden beim Eingang der Krankenhäuser FFP2-Masken bereitgestellt.

Des Weiteren gilt in den burgenländischen Spitälern – wie bereits seit mehreren Wochen – die „3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet“. Die Möglichkeit von Zutrittstestungen  für Personen, die keinen der 3G-Nachweise mit sich führen, wird von den Krankenanstalten individuell gehandhabt. 

Auch Besuche in Spitälern bleiben wie bisher geregelt: Die Anzahl der zugelassenen Personen, die Besuchszeiten und die Besuchsdauer sind limitiert. Besuche sind wie bisher von Montag bis Sonntag zwischen 14 und 15 Uhr möglich. Zusätzliche Besuchsmöglichkeiten gibt es in den KRAGES-Spitälern donnerstags zwischen 17 und 18 Uhr sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder dienstags und donnerstags von 18 bis 19 Uhr.

Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.krages.at sowie www.bbeisen.at.

Nina Sorger, 02. Juli 2021 

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