Spitalsärztliche PatientInnenversorgung als oberste Priorität

Spitalsärztliche PatientInnenversorgung hat oberste Priorität

Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft (KRAGES) erzielt Einigung mit Ärztevertretung

Die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft (KRAGES) konnte im Burgenland mittels einer erzielten Einigung mit der Ärztevertretung die offenen Fragen rund um die Reduktion der Arbeitszeit erfolgreich einer Lösung zuführen. „Vermutlich kein anderes Arbeitszeitgesetz war so in aller Munde wie die Novelle zum Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz. Die wöchentliche Ärztearbeitszeit wird bis 2020 schrittweise auf 48 Stunden pro Woche und überlange Wochenenddienste auf 25 Stunden reduziert. Diese Änderung wird die PatientInnensicherheit erhöhen. Es muss nicht mehr befürchtet werden, von einer übermüdeten Ärztin oder einem übermüdeten Arzt behandelt zu werden“, beurteilte der Aufsichtsratsvorsitzende der Burgenländischen Krankenanstaltengesellschaft (KRAGES) Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar die kommende Änderung. Mit der geplanten Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KAAZG) werden sich die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten nachhaltig verbessern und der Beruf wird dadurch attraktiver gemacht.

Die Geschäftsführung der KRAGES hat unter der Leitung des Geschäftsführers in Sondierungsgesprächen mit der Ärztekammer und der Personalvertretung einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der vor wenigen Tagen vom Eigentümer genehmigt wurde. Das bisherige Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entspricht nicht der Richtlinie 2003/88/EG. Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 21. Februar 2014 Österreich aufgefordert, die Unionsrechtskonformität herzustellen, da andernfalls in letzter Konsequenz eine Klage vor dem EUGH eingereicht wird. Die größten Probleme: Die durchschnittlich mögliche Wochenarbeitszeit von 60 Stunden widerspricht dem EU-Recht, selbst wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer so viel arbeiten will. Die Ausgleichsruhezeit für verlängerte Dienste gemäß § 7 Abs. 3 KA-AZG muss sofort genommen werden, und nicht wie derzeit innerhalb der nächsten 17 Kalenderwochen. Die Ausgleichsruhezeiten sind unmittelbar an die Arbeitszeit anzuschließen, deren Ausgleich sie dienen, um eine Ermüdung oder Überlastung des Arbeitnehmers durch die Kumulierung aufeinanderfolgender Arbeitsperioden zu verhindern.

Der Nationalrat hat vor kurzem die Novelle des KA-AZG beschlossen. Diese  wird die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte schrittweise herabsetzen, sodass ab 2021 eine Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden möglich ist. Diese neue Regelung ist EU-konform. Der lange Übergangszeitraum ist notwendig, damit sich Krankenanstaltenerhalter auf diese Vorgaben ein- und umstellen können. In dieser Novelle des KA-AZG ist auch eine schrittweise Beschränkung der ununterbrochenen Dienstdauer enthalten. Derzeit dürfen Ärzte an Wochenenden durchgehend bis zu 49 Stundendienste versehen. Diese lange Dienstdauer soll nun schrittweise auf 25 Stunden reduziert werden.

Die Rechtsvorschrift führt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Änderung der Ruhezeitenanordnung bei den Ärzten ein Reallohnverlust eintritt. Für die Krankenanstalten bedeutet dies, dass sie ärztliche Arbeitszeit verlieren und diese kompensieren müssen – entweder durch die zusätzliche Aufnahme von ärztlichen Arbeitskräften, durch organisatorische Maßnahmen, wie z.B. genaue Analyse der benötigten ärztlichen Nachtdienste oder durch die verstärkte Einbindung von nicht ärztlichen Berufsgruppen. Die  diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege soll z.B. verstärkt zur Abdeckung der bisher mehrheitlich von den Ärzten durchgeführten Arbeiten herangezogen werden. Es sind dies Aufgaben, die sie Kraft Gesetz auch bisher schon erbringen durften, es aber bisher nicht getan haben, weil es in der Einrichtung eben anders gehandhabt wurde.

Für Ärztekammerpräsident OA Dr. Michael Lang ist mit dem vollen Lohnausgleich für die nun ausfallenden Stunden eine wichtige Forderung der Standesvertretung erfüllt. Diese wäre unabdingbar gewesen, um nicht in einem Wettbewerbsnachteil mit den anderen Bundesländern zu kommen. Im Burgenland gibt es zwei Krankenanstaltenträger, die KRAGES und die Barmherzigen Brüder. Am 18. November 2014 wird es Gespräche der Geschäftsführung der Barmherzigen Brüder mit der Ärztevertretung geben. Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar ist davon überzeugt, dass es auch hier gelingen wird, eine gleichlautende Lösung zu finden. Die Politik wird eine Gleichbehandlung der gesamten Ärzteschaft unterstützen.

In den sehr konstruktiv verlaufenden Gesprächsrunden wurde von der Geschäftsführung ein Maßnahmenkatalog vorgelegt, welcher letztendlich allen Bediensteten der KRAGES zu Gute kommen soll. „Der Maßnahmenkatalog beinhaltet den Ausgleich der Nachteile, welche Ärzten durch den sofortigen Verbrauch der Ruhezeiten entstehen können (Abfederung des Reallohnverlustes), die unverzügliche Aufnahme von Gesprächen zur Anpassung des Ärztedienstrechtes an die Rahmenbedingungen der angrenzenden Regionen, medizinische Kooperationen - insbesondere in den Bereichen Radiologie – MR, CT usw., Interne – Endoskopie usw., Anästhesie – Schmerzambulanz usw., Allgemein - präoperative Maßnahmen und Laborleistungen – die Struktur- und Organisationsentwicklung des gesamten Spitalsbereiches, die Abteilungsbezogene Anpassung einzelner Leistungsparameter, die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen, wie Wohnen, Kinderbetreuung, Gesundheitsvorsorge usw. sowie die strategische Unternehmensausrichtung unter besonderer Berücksichtigung des neuen ÖSG und RSG 2020“, so KRAGES-Geschäftsführer DI (FH) Mag. Rene Schnedl.

Mit dem vollen Lohnausgleich ist auch für KRAGES Zentralbetriebsratsvorsitzenden Heinz Kulovits ein wichtiges Ziel erreicht: „Gleichzeitig wurde vereinbart, dass umgehend Gespräche für ein neues Dienstrecht inklusive einem marktkonformen Gehaltsschema aufgenommen werden. Ziel ist es, nicht schlechter zu sein, als der Beste der Ostregion der Republik Österreich“. Schnedl dazu abschließend: „Es sollte uns zu keinem Zeitpunkt die Vergangenheit interessieren, sondern einzig und allein die Gegenwart und die Zukunft. All jene, die uns auf diesem Weg mit konstruktiven Maßnahmen und Ideen begleiten und unterstützen wollen, lade ich herzlich zur Mitarbeit ein. In den nächsten Wochen und Monaten werden sich zahlreiche Möglichkeiten ergeben, sich in die zahlreichen laufenden Prozessen aktiv einbringen zu können“, so Geschäftsführer DI(FH) Mag. Rene Schnedl.

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Bildtext: Für Gesundheits- und Soziallandesrat Dr. Peter Rezar, Aufsichtsratsvorsitzender der KRAGES, Präsident Dr. Michael Lang, Ärztekammer Burgenland, DI(FH) Mag. René Schnedl, KRAGES Geschäftsführer, und ZBV Heinz Kulovits, Zentralbetriebsratsvorsitzender der KRAGES, hat die Spitalsärztliche PatientInnenversorgung oberste Priorität

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Fercsak Hermann, 17. November 2014

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