Seebäder-Verordnung läuft ersatzlos aus – uneingeschränktes Betreten ab 01. Mai möglich

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil

LH Doskozil vertraut auf Verantwortungsbewusstsein der Besucher

Die am 16. April 2020 kundgemachte Verordnung, die den Zugang zu den Seebädern und Gewässern im Burgenland reglementiert, läuft am 30. April nach zweiwöchiger Geltung vorerst ersatzlos aus – das Betreten von Seebädern und Hafenanlagen ist demnach ab 1. Mai wieder möglich.

Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen wird es vorerst keine neue Verordnung geben. Damit folgt das Burgenland seiner Strategie der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil betont jedoch, er verlasse sich darauf, „dass die Besucherinnen und Besucher sich an das vom Bund vorgegebene ,Social Distancing‘ halten und verantwortungsvoll mit der Öffnung umgehen." Das Land habe bisher alle Lockerungsschritte mit Sorgfalt und Bedacht gesetzt. Im Umgang damit sei jetzt das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen gefordert. 

Der Landeshauptmann hält weiter fest: „Wir sind uns dessen bewusst, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und es – abhängig von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Krise – durchaus möglich ist, dass wir den Zugang bei Bedarf wieder reglementieren müssen.“ Die weiteren Maßnahmen im Burgenland werden je nach Entwicklung und unter Beobachtung der Schritte auf Bundesebene festgelegt, so Doskozil abschließend.

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Bildtext: Landeshauptmann Hans Peter Doskozil

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Nina Sorger, 28. April 2020

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