Nicht nur eine Frage des Lärms

Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst warnt vor sorglosem Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester

Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst warnt vor sorglosem Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester

Geschätzte 10 Millionen Euro werden jeden Silvester in Österreich „verpulvert“. Neben Hörschäden verursachen Feuerwerkskörper Jahr für Jahr schwere, auch lebensgefährliche Verletzungen und erhebliche Schäden an Objekten. „Rund tausend Personen tragen jedes Jahr mitunter schwere Hörschäden davon, unzählige Personen müssen wegen Verbrennungen und anderer schwerer Explosionsverletzungen im Spital behandelt werden. Leider sind immer wieder auch Kinder betroffen“, erklärte die für Konsumentenschutz und Produktsicherheit zuständige Landesrätin Verena Dunst heute bei einem Pressegespräch mit Experten zu diesem Thema. Vor allem im Ausland oder aus Auto-Kofferräumen billig eingekaufte Ware entspricht oft nicht den in Österreich gültigen Bestimmungen. Die Beachtung einiger Grundregeln kann vor Verletzungen schützen.

 

Noch immer werde der Umgang  mit Feuerwerkskörpern stark unterschätzt. „Vor allem acht- bis fünfzehnjährige Buben stellen dabei eine besondere Risikogruppe dar. Auf sie üben  Raketen eine besondere Faszination aus“, so Dunst. Hände und Gesicht sind bei Unfällen am häufigsten betroffen. „Jedes zehnte Kind, das mit solchen Verletzungen in die Ambulanz kommt, muss sogar stationär aufgenommen werden“. Detail am Rande: 80 % der Verletzungen sind bei der männlichen Bevölkerung zu verzeichnen, zu 80 % handelt es sich um Brandverletzungen.

 

Schweizer Kracher seit 2013 verboten

 

Die größte Gefahr geht von Raketen aus, weiß Pyrotechniker Karl Hiess: „Diese sind in ihrer Flugbahn unberechenbar, fliegen mit bis zu 200 km/h und dürfen keinesfalls im Ortsgebiet gezündet werden“. Gänzlich verboten sind seit 2013 „Schweizer Kracher“.  „Ein Schweizer Kracher, der in der Hand explodiert, reißt die Finger weg“, warnt Hiess eindringlich. 600 Rettungseinsätze wegen Verletzungen durch Pyrotechnik würden im Schnitt zu Silvester durchgeführt. Vermieden werden sollten grundsätzlich alle Artikel, die nur enormen Lärm verursachen.

 

Keine Billigkäufe aus Auto-Kofferräumen

Nicht nur die Verwendung, schon die Lagerung birgt Gefahr: Verpackungen nehmen meist Feuchtigkeit auf, und explodieren deshalb auch unkontrolliert. Vorsicht ist aber schon beim Erwerb von pyrotechnischen Artikeln geboten: „Ich kann von Feuerwerk - Billigkäufen aus Auto-Kofferräumen nur abraten und den Kauf zertifizierter Produkte bei seriösen Unternehmen empfehlen“, betont Dunst. Dass noch immer viel zu sorglos umgegangen wird, zeige der Umstand, dass jedes Jahr zu Silvester 600 Rettungseinsätze wegen pyrotechnischer Unfälle gefahren würden, so Hiess.

 

Pyrotechnische Artikel müssen „CE“-Zeichen tragen

Aufschluss über die Gefahrenklasse und weitere Informationen wie z.B. zum Hersteller oder zur enthaltenen Sprengstoffmenge gibt das „CE“-Zeichen, das alle in Österreich verkauften Feuerwerkskörper tragen müssen. „Ich rate dringend, pyrotechnische Artikel nur im Inland und im Fachhandel zu kaufen. In Österreich funktioniert die Marktüberwachung, und das garantiert Ware, die allen Vorschriften entspricht“, erklärt DI Edmund Bucsich, Sachverständiger in der Abt.8 des Amtes d. Bgld. LReg. Wichtig sei auch zu wissen, dass Feuerwerkskörper und Raketen Sprengstoff sind und deshalb nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Das Pyrotechnikgesetz 2010 enthält alle einschlägigen Bestimmungen.

 

Beachtung von Grundregeln schützt vor Verletzungen

Durch die Beachtung einiger Grundregeln lassen sich Gefahrenminimieren:

Ø  Im Nahbereich der Abschusszone der Feuerwerkskörper – nur im Freien! - dürfen sich keine unbefugten Personen und vor allem keine Kinder befinden.

Ø  Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten

Ø  Niemals auf Menschen oder Tiere richten

Ø  Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster, und nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen

Ø  Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist

Ø  Kracher nie in geschlossenen Behältern zünden – Splittergefahr

Ø  Raketen nur aus einer „Abschussrampe“ abfeuern (zB. fest verankerte leere Flaschen oder Röhren)

Ø  Nie über startende Raketen beugen und Sicherheitsabstand einhalten

Ø  Knallkörper keinesfalls in der Hand zünden!

Ø  Niemals mehrere Feuerwerkskörper bündeln

Ø  Auf "Blindgänger" besonders achten - Blindgänger erst nach längerer Zeit unbrauchbar machen (zB. mit Schnee) und dann sicher entsorgen. Niemals nochmals zünden

Ø  Im alkoholisierten Zustand kein Feuerwerk zünden

Ø  Kinder nie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper abbrennen lassen

Ø  Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden

 

„Ein Feuerwerk kann wunderschön sein, viel Freude bereiten und den Jahreswechsel zu etwas Besonderem machen. Das neue Jahr soll aber nicht wegen Unwissenheit oder Sorglosigkeit im Spital beginnen“, so Dunst. 

 

Pressefoto zum Download:    Pyrotechnikgefahren

 

 

Bildtext: Informierten über Gefahren und sachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern: Karl Hiess, Pyrotechniker, LR Verena Dunst, DI Edmund Bucsich Sachverständiger in der Abt.8 des Amtes d. Bgld. LReg.

 

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

 

Hans-Christian Siess, 22. Dezember 2014

Landesmedienservice Burgenland

7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1

Tel: 02682/600-2042

Fax: 02682/600-2278

post.presse@bgld.gv.at

www.burgenland.at