Die SARS-CoV-2-Infektionszahlen im Burgenland bewegen sich derzeit in einer noch nicht dagewesenen Dimension. Die Bediensteten aller Bezirksverwaltungsbehörden sind aufgrund der aktuellen Situation im jeweiligen Bezirk fast rund um die Uhr mit der Bearbeitung von Verdachts- und Infektionsfällen, der Prüfung von Kontaktpersonen und Absonderungen sowie der Erstellung und Umsetzung der damit einhergehenden Bescheide beschäftigt. Um die Abläufe rund um Beprobung, Absonderung und Aufhebung der Quarantäne von Verdachtsfällen und infizierten Personen abgesonderten Personen möglichst effizient zu gestalten, die Wartezeiten für behördlich Getestete zu verkürzen und den Behörden den für eine korrekte Bearbeitung nötigen zeitlichen Raum zu verschaffen, erhalten alle behördlich beprobten Personen – sowohl bei positivem als auch bei negativem Testergebnis – nun per SMS eine Erstverständigung.
Behördlicher PCR-Test POSITIV:
Personen, die bei einem behördlich angeordneten Test POSITIV getestet wurden, werden unmittelbar nach Einlangen des positiven Testergebnisses von der Gesundheitsbehörde per SMS verständigt.
- Für Personen, die nach einer Meldung über 1450 oder als Kontaktpersonen infizierter Personen getestet wurden, gilt diese Verständigung als behördliche Absonderung, bis der Absonderungsbescheid per E-Mail zugestellt wird.
- Für Personen, die sich bereits als positiv Getestete/ Erkrankte in behördlicher Quarantäne befinden und zur „Freitestung“ einen weiteren behördlichen PCR-Test gemacht haben, gilt diese Verständigung als Information, dass ihre Quarantäne bis zum Ablauf des Absonderungsbescheides weiterläuft bzw. durch einen gesonderten Aufhebungsbescheid der Gesundheitsbehörde beendet wird.
NEU: Behördlicher PCR-Test NEGATIV:
Ab sofort werden auch Personen, die bei einem behördlich angeordneten Test (etwa nach einer Meldung über 1450 oder nach Testung von Kontaktpersonen) NEGATIV getestet wurden, unmittelbar nach Einlangen des negativen Testergebnisses von der Gesundheitsbehörde per SMS verständigt.
- Für Personen, die nach einer Meldung über 1450 oder als Kontaktpersonen infizierter Personen getestet wurden, gilt diese Verständigung als Information, dass ihre Absonderung ab sofort aufgehoben ist.
- AUSNAHME: Wenn Sie als Kontaktperson einer im gemeinsamen Haushalt lebenden, positiven Person abgesondert wurden, führt ein negatives PCR-Testergebnis während aufrechter Absonderung NICHT zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne.
- Für Personen, die sich bereits als positiv Getestete/ Erkrankte in behördlicher Quarantäne befinden und zur „Freitestung“ einen weiteren behördlichen PCR-Test gemacht haben, gilt diese Verständigung als Information, dass ihre Quarantäne ab sofort beendet ist (und nicht erst nach Ablauf des Absonderungsbescheides).
Appell: Geduld, bis die Behörde Sie kontaktiert
Das Land Burgenland appelliert an alle Personen, die nach Meldung an 1450, als Kontaktpersonen oder bereits Abgesonderte, auf einen Beprobungstermin oder Bescheid warten:
- Haben Sie Geduld!
- Gehen Sie NICHT in ein Burgenländisches Impf- und Testzentrum (BITZ) oder eine Apotheke, um einen Test zu machen, da Sie sonst andere Personen anstecken könnten.
- Rufen Sie NICHT die Gesundheitsberatung 1450!
- Sie werden von der Gesundheitsbehörde kontaktiert.
Da die Bewältigung der Infektionslage derzeit Priorität hat und alle Bezirkshauptmannschaften auf Hochdruck an der Abarbeitung der Fälle arbeiten, ersucht das Land Burgenland die BurgenländerInnen daher, die Bezirkshauptmannschaften bei Fragen rund um Corona, Absonderungsbescheide etc. aber auch im Zusammenhang mit sonstigen Erledigungen nur in dringenden Fällen anzurufen und Erledigungen ansonsten, soweit möglich, per E-Mail durchzuführen. Da es sich hier nicht um einen Notbetrieb handelt, wird darauf hingewiesen, dass die übliche Erreichbarkeit der Behörden per Telefon bzw. E-Mail während der Dienstzeiten gewährleistet ist. E-Mails im Zusammenhang mit Corona werden jederzeit rasch und verlässlich beantwortet.
Das Land Burgenland bittet weiters um Verständnis, wenn Erledigungen durch die Behörden aufgrund der aktuellen Situation und Auslastung in den Bezirkshauptmannschaften mitunter etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Corona-Telefonnummern und E-Mail-Adressen Ihrer Bezirksverwaltungsbehörden finden Sie unter:www.burgenland.at/coronavirus
Nähere Informationen zu den Dienstzeiten der Bezirkshauptmannschaften finden Sie im Internet unter:www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/