Landessicherheitsgesetz mit Neuregelung für Haltung von Hunden und Katzen

Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz und Tierschutzombudsfrau und Gabriele Velich präsentierten Details zur Neuregelung der Tierhaltung im neuen Landessicherheitsgesetz
Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz und Tierschutzombudsfrau und Gabriele Velich präsentierten Details zur Neuregelung der Tierhaltung im neuen Landessicherheitsgesetz

Künftig Bewilligungsverfahren für das Halten von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen - Bürgermeister muss Amtstierarzt beiziehen *** „Tierhaltung“ ist einer von fünf Abschnitten des neuen Landessicherheitsgesetzes, das im Jänner vom Landtag beschlossen werden soll. Das Gesetz sieht ein Bewilligungsverfahren unter Einbindung des Amtstierarztes für das Halten von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen vor.

Details präsentierten heute, Mittwoch, Sicherheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz und Tierschutzombudsfrau WHR Dr.in Gabriele Velich.

Am 24. Jänner soll das neue Landessicherheitsgesetz, das das aus dem Jahr 1986 stammende Polizeistrafgesetz ersetzt, vom Landtag beschlossen werden. Fünf Abschnitte umfasst das neue Gesetz – einer davon regelt die „Tierhaltung“ neu. So soll künftig das Halten von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen an ein Bewilligungsverfahren durch die Gemeinde gebunden sein. Im Verfahren hat die Gemeinde den Amtstierarzt als Amtssachverständigen beizuziehen. Es habe in der Vergangenheit vermehrt Bissattacken gegeben, erklärt Tschürtz. „Wir wollen mit dem Gesetz eine Situation schaffen, wo jeder so mit seinen Tieren umgeht, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Der Amtstierarzt hat jetzt ein wesentliches Mitspracherecht, er kann am besten beurteilen, ob die Haltung einer größeren Anzahl von Hunden und Katzen tiergerecht und auch für die Menschen ohne Probleme möglich ist. Es kann nicht zielführend sein, in einer 50 Quadratmeter-Wohnung sechs Hunde oder zwölf Katzen zu halten“.

Velich sieht die Neuregelung vor allem aus Sicht des Tierschutzes positiv. „Die Tiere finden bessere Bedingungen vor, Hunde können auch ein besseres Sozialverhalten entwickeln“. Mit dem Gesetz sei nun auch eine Möglichkeit geschaffen worden, gegen illegalen Hundehandel vorzugehen. Schon jetzt habe der Amtstierarzt die Handhabe, eine Hundehaltung im größeren Ausmaß zu verbieten, wie es auch im Tierschutzgesetz vorgesehen sei. Jetzt gehe man den umgekehrten Weg, indem dafür im Vorhinein um Bewilligung angesucht werden müsse.

Der bewilligenden Behörde seien damit künftig die „Mehrhundehaushalte“ bekannt. „Damit kann man Unheil schon im Vorfeld abwenden. Vielen Menschen, die helfen wollen und eine größere Anzahl an Tieren beherbergen, wachsen die Probleme schnell über den Kopf, damit wird das zu einem Problem der Allgemeinheit“. Keinesfalls sei es im Sinn des Gesetzgebers, Hundehaltung zu verbieten. „Jeder, der imstande ist und die Möglichkeit hat, mehr als vier Hunde und acht Katzen zu halten, soll dies auch weiterhin tun können. Werden die Tiere ordentlich gehalten, gibt es auch keinen Grund, eine Bewilligung zu verweigern“. Hundezüchter seien im Übrigen schon jetzt zur Meldung an die zuständige Behörde verpflichtet. 

Pressefotos zum Download:  Landessicherheitsgesetz - Tierhaltung_1, _2

Bildtext:  LH-Stv. Johann Tschürtz und Tierschutzombudsfrau und WHR Dr.in Gabriele Velich präsentierten Details zur Neuregelung der Tierhaltung im neuen Landessicherheitsgesetz

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Hans-Christian Siess, 9. Jänner 2019

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