Land Burgenland bietet kostenlose PCR-Tests als Nachweis für den Besuch der Nachtgastronomie an

Ab 22. Juli 2021 ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen sowie Personen mit einem aktuellen negativen PCR-Testergebnis – 72 Stunden ab Probennahme gültig – möglich.

Das Land Burgenland bietet daher ab 20. Juli 2021 an ihren sieben BITZ-Standorten während der Öffnungszeiten kostenlose PCR-Testungen für Besucher der Nachtgastronomie nach Verfügbarkeit der Testkits an. Unter Nachgastronomie fallen Lokale, deren Sperrstunde nach 24 Uhr liegt und in denen, laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, „Sitzplätze üblicherweise nicht oder nicht für die überwiegende Dauer des Aufenthalts eingenommen werden. Dazu zählen insbesondere Tanzlokale, Clubs und Diskotheken.

In der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist für die PCR-Testung in den BITZ keine Anmeldung erforderlich. Der PCR-Test wird in einem Labor in Wien ausgewertet. Das ausgewertete Ergebnis liegt am darauffolgenden Tag bis spätestens 18 Uhr vor und ist 72 Stunden nach Probenentnahme gültig.
Ein wichtiger Hinweis: Die Möglichkeit zur PCR-Testung ohne Anmeldung besteht ausschließlich in den Burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ). 

Wichtig ist weiters: In jedem Fall sind zum PCR-Test die e-Card bzw. ein Lichtbildausweis sowie der bereits ausgefüllte Laufzettel mitzunehmen. Diesen gibt es zum Download und Ausdrucken auf der Internetseite www.burgenland.at/coronavirus 

Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus und zur Vormerkung für die COVID-19-Schutzimpfung finden Sie auf der Internetseite www.burgenland.at/coronavirus

Mag.a Doris Fischer, 19. Juli 2021

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