Einheitliche Voranschlagsrechnung für alle Bundesländer

Ein neues Haushaltsrecht für alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Finanzministerium präsentierten die Finanzlandesreferenten von Niederösterreich und dem Burgenland, Landeshauptmannstellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Landesrat Helmut Bieler, in der Verbindungsstelle der Bundesländer in Wien

Bieler und Sobotka: 3-Komponenten-Rechnung für Transparenz und Vergleichbarkeit *** Ein neues Haushaltsrecht für alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Finanzministerium präsentierten am heutigen Montag die Finanzlandesreferenten von Niederösterreich und dem Burgenland, Landeshauptmannstellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Landesrat Helmut Bieler, in der Verbindungsstelle der Bundesländer in Wien.

Seit 2005 erhebe man die Forderung nach einem vereinheitlichten Haushaltsrecht, das alle Bundesländer und Gebietskörperschaften vergleichbar mache, erinnerte dabei Sobotka. 2013 sei von der Landesreferentenkonferenz auf Basis der Heiligenbluter Erklärung eine Arbeitsgruppe zur Abstimmung mit dem Bund eingesetzt worden, dessen Ergebnis nunmehr vorliege: „Die derzeit gültige, rein an der Kameralistik orientierte Regelung hat wenig Aussagekraft über die finanzielle Lage der Bundesländer, etwa in Bezug auf ausgelagerte Gesellschaften, die Zuordnung verschiedener Betriebskörper etc. Unklar war dabei stets, was ins Budget hineinkommt oder nicht, Niederösterreich hat z. B. als einziges Land alle Landeskliniken ins Budget miteingeschlossen. Künftig soll es eine 3-Komponenten-Rechnung geben, die eine Vermögens-, eine Gewinn- und Verlust- sowie eine klare Finanzrechnung zur Beurteilung der Liquidität umfasst. In die Bilanz aufgenommen werden dabei alle Beteiligungen unter maßgeblichem Einfluss der Gebietskörperschaften. Das bringt mehr Transparenz und Vergleichbarkeit“, so  Sobotka. Der Weg zu dieser 3-Komponenten-Rechnung sei freilich für alle Körperschaften ein sehr herausfordernder, deshalb werde es auch vier Jahre bis zur Eröffnungsbilanz nach den neuen Regeln dauern.

Auch Landesrat Helmut Bieler betonte die Notwendigkeit eines modernen, transparenten und vergleichbaren Haushaltswesens. Die 3-Komponenten-Rechnung sei ein entscheidender Teil der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV): „Umgesetzt wird das Vorhaben, das bei der nächsten Landesfinanzreferentenkonferenz am 20. Oktober in Oberösterreich diskutiert und beschlossen werden soll, mittels einer 15a-Vereinbarung der Bundeländer“. Man habe im Burgenland auf Gemeindeebene die neue Rechnungslegung bereits erprobt und gute Erfahrungen damit gemacht. Die neue Regelung bedeute zwar eine enorme Erweiterung der Darstellung des Budgets, bringe aber eine Modernisierung des Haushaltsrechts, eine wirkungsorientierte Budgetierung sowie Transparenz für die Bürger, sagte Bieler und hob abschließend hervor: „Die neue Regelung ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie handlungsfähig die Bundesländer sind. Kleine Einheiten sind effizient und wirtschaften nachweislich erfolgreich. Wir stehen auf der Schuldenbremse. 91,8 Prozent der Gesamtschuldenlast von 280 Mrd. Euro fallen auf den Bund. Auf die Länder lediglich 4,8 Prozent - wir haben bei gleichbleibenden Ertragsanteilen Schulden abgebaut“.

Pressefotos zum Downloaden: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1, 2

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Fercsak Hermann, 05. Oktober 2015

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