Eingeschränkter Parteienverkehr in der öffentlichen Verwaltung

Symbolfoto COVID-19

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ist der Parteienverkehr in den Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Burgenländischen Landesregierung und den nachgeordneten Dienststellen bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt und erfolgt nur in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die übliche Erreichbarkeit der Behörden per Telefon bzw. E-Mail während der Dienstzeiten weiterhin gewährleistet ist.

Nähere Informationen finden sie auf der Home-Page des Landes
www.burgenland.at sowie
www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden