COVID-19: Je 6 positive Fälle in Pflegeheim und Behinderteneinrichtung

Symbolfoto COVID-19

Die Infizierten werden isoliert betreut oder befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Sechs Personen in einer Behinderteneinrichtung in Markt Allhau im Bezirk Oberwart sowie sechs Personen in einem Pflegeheim in Frauenkirchen im Bezirk Neusiedl wurden positiv auf Covid-19 getestet, teilt der Koordinationsstab Coronavirus des Landes Burgenland mit. In beiden Fällen wird die Ansteckungsquelle der ersten positiven Fälle im privaten Umfeld vermutet.

In der Behinderteneinrichtung in Markt Allhau im Bezirk Oberwart wurden drei KlientInnen und drei MitarbeiterInnen positiv auf Covid-19 getestet. Nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalls wurden das Personal sowie ein großer Teil der KlientInnen der Tagesbetreuungseinrichtung vorsorglich einer Testung unterzogen. Bei dieser Umfeldtestung wurden die weiteren Infektionsfälle identifiziert. Weitere Testergebnisse werden noch erwartet. Die Gesundheitsbehörde und die Betreiber der Einrichtung haben umgehend sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Jene Bereiche der Einrichtung, in denen sich die Infektionsfälle aufgehalten haben, sind vorerst geschlossen. Die infizierten KlientInnen und MitarbeiterInnen befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

In dem Pflegeheim in Frauenkirchen im Bezirk Neusiedl wurden vier BewohnerInnen und zwei MitarbeiterInnen positiv auf Covid-19 getestet. Auch hier wurde nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalles eine Umfeldtestung durchgeführt. Die infizierten BewohnerInnen werden intern abgesondert und unter besonderen Schutzvorkehrungen betreut. Die infizierten MitarbeiterInnen befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne. Für Besuche im Pflegeheim gilt „Phase 4“ der Verordnung des Landeshauptmannes für Sozialeinrichtungen: „Besuche sind nur nach Abklärung mit der Pflegedienst- bzw. Heimleitung im Einzelfall möglich. Besuche bei palliativ betreuten und sterbenden Personen sind nach Abklärung mit der Pflegedienst- bzw. Heimleitung mit Schutzkleidung möglich.“ Die Verordnung LGBl. Nr.49/2020 ist im Internet zu finden unter dem Link: https://apps.bgld.gv.at/web/landesrecht.nsf/lgbl.xsp.

Sowohl in der Tagesbetreuungseinrichtung als auch in dem Pflegeheim wurden und werden sämtliche vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten, um einen optimalen Schutz der KlientInnen und BewohnerInnen sowie des Personals zu gewährleisten. 

Zur Unterstützung der Behörden wurden in beiden Einrichtungen umfangreiche Kontaktlisten erstellt. Das Contact Tracing läuft.

Umfeldtestungen im Burgenland

Die durch das Land Burgenland durchgeführten Umfeldtestungen im Zusammenhang mit positiven Fällen in diversen Einrichtungen dienen dazu, eventuell asymptomatisch COVID-19-Erkrankte zu finden und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus:
www.burgenland.at/coronavirus

Nina Sorger, 20.10.2020 

Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2836
Fax: 02682/600-2278
post.oa-presse(at)bgld.gv.at
www.burgenland.at