Burgenland: Väter dürfen bei Geburt dabei sein

Väter dürfen bei Geburt dabei sein

Neue bundeseinheitliche Besuchsregelung in der Geburtshilfe trägt burgenländische Handschrift.

Die Besucherregelungen bei Geburten waren bisher in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Die Frage, ob der Vater oder eine andere Person mit in den Kreißsaal kommen darf, bereitete den werdenden Müttern sehr viel Sorgen und Ängste. Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf ein klarer Auftrag zu handeln und vor allem eine einheitliche bundesweite Lösung herbeizuführen. „Eine Geburt ist mit einer extremen körperlichen und psychischen Belastung verbunden. Frauen dürfen bei der Geburt nicht alleine gelassen werden. Da braucht es eine entsprechende bundesweite Besucherlösung“, forderte Eisenkopf schon bei der letztwöchigen Videokonferenz der Gesundheitsreferenten.

Heute, Mittwoch, kam es zu einer Einigung. Es ist gelungen die Besuchsregelung in Geburtenstationen zu entschärfen. So wird es nun möglich sein, dass eine Person – der werdende Vater – die Mutter in den Kreißsaal begleiten darf, vorausgesetzt der Vater ist gesund. Entsprechende Schutzkleidung der Begleitperson muss getragen werden.

Die Besucherregelung war bisher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während in den burgenländischen Spitälern sehr restriktive Besucherregelungen bei Geburten galten, waren die Regelungen in anderen Bundesländer zum Teil etwas lockerer.

Angesichts Corona-Krise wurden in den Spitälern sehr restriktive Besuchermaßnahmen eingeführt. Das betraf natürlich auch die Geburtenstationen.

„Es war wichtig hier eine einheitliche Reglung zu treffen, die im Sinne der werdenden Mütter und Väter ist und die Begleitung durch eine Person, selbstverständlich unter Einhaltung von höchsten hygienische Standards und Schutzmaßnahmen, zulässt. Denn eines ist auch in dieser schweren Krise klar: Keine Frau möchte alleine ihr Kind zur Welt bringen“, betont Eisenkopf.

Weiters wurde bei der heutigen Konferenz vereinbart, eine möglichst frühe Entlassung der Mutter und ihres Neugeborenen zu forcieren – vorausgesetzt, es ist medizinisch vertretbar und die Mutter befindet sich in einem guten gesundheitlichen Zustand. „Mit dieser Regelung wollen wir den Eltern so gut es geht entgegenkommen und sie trotz der derzeitigen Ausnahmesituationen auf ihrem Weg begleiten“, so Eisenkopf.

Eisenstadt, 25. März 2020

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