Burgenländischer Handwerkerbonus auf eine Million Euro aufgestockt

Landeshauptmann Hans Niessl, Landesrat Alexander Petschnig, AK-Präsident Alfred Schreiner und WK-Präsident Peter Nemeth informierten über den Burgenländischen Handwerkerbonus 2017, der auf eine Million Euro aufgestockt wurde
Landeshauptmann Hans Niessl, Landesrat Alexander Petschnig, AK-Präsident Alfred Schreiner und WK-Präsident Peter Nemeth informierten über den Burgenländischen Handwerkerbonus 2017, der auf eine Million Euro aufgestockt wurde

Sonderförderaktion der Wohnbauförderung zur Stärkung der heimischen Wirtschaft und für mehr Beschäftigung *** Aufgrund des großen Erfolgs im Vorjahr gibt es auch 2017 den „Burgenländischen Handwerkerbonus“. Mit der Sonderförderaktion werden Arbeitsleistungen für die Sanierung von privaten Häusern oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Die Arbeiten müssen im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. März erbracht werden und pro Endrechnung mindestens 400 Euro betragen.

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro, der Fördertopf wurde auf eine Million Euro (2016: 400.000 Euro) aufgestockt, gaben Landeshauptmann Hans Niessl und Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig beim gemeinsamen Pressegespräch mit AK-Präsident Alfred Schreiner und WK-Präsident Ing. Peter Nemeth am Montag, 9. Jänner, bekannt. Anträge müssen bis spätestens 10. April 2017 eingebracht werden.

„Die Wintermonate sind für das Bau- und Baunebengewerbe schwierige Monate. Daher haben wir den Burgenländischen Handwerkerbonus als Sonderförderaktion der Wohnbauförderung ins Leben gerufen. Aufgrund des enormen Interesses haben wir den Fördertopf von ursprünglich 400.000 auf rund 1 Million Euro aufgestockt. 1 Million Euro stehen für Sanierungsmaßnahmen und für die Schaffung von Barrierefreiheit zur Verfügung. Damit gibt es im Burgenland einen weiteren Impuls zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, für Beschäftigung und im Kampf gegen die Winterarbeitslosigkeit. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Handwerkerbonus 2017 einen wichtigen Anreiz schaffen“, erklärte Niessl. Im Vorjahr habe es fast 1.300 Förderanträge gegeben, die Investitionen von rund 10 Mio. Euro ausgelöst hätten.

Als effektive Maßnahme sieht auch Petschnig den Handwerkerbonus: „Ein Gutteil des Wirtschaftswachstums ist der Bauindustrie und dem Baunebengewerbe zu verdanken. Das ist maßgeblich auf private Initiative beziehungsweise auf den genossenschaftlichen Bereich zurückzuführen, aber die Rahmenbedingungen, die Anstöße und Steuerungseffekte kommen von der Politik. Der Handwerkerbonus ist ein wirksames Instrument, mit dem wir positive Akzente für die Bauwirtschaft setzen und das Wachstum weiter ankurbeln können. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Initiative einen ebenso großen Erfolg wie im Vorjahr haben werden“.

Den Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
Das förderbare Objekt muss Hauptwohnsitz und im Eigentum bzw. im Eigentum einer nahe stehenden Person und mindestens 10 Jahre alt sein; keiner Alterseinschränkung unterliegen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die durch Unternehmen gemäß § 94 der Gewerbeordnung erbracht werden.

Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten, mindestens 100, maximal 5.000 Euro. Zum Vergleich: Beim Handwerkerbonus des Bundes werden 20% mit maximal 600 Euro gefördert. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro (ohne USt) betragen.

Gefördert werden Dienstleistungen beispielsweise bei der Erneuerung von Dächern, bei Spenglerarbeiten und der Erneuerung von Fassaden, beim Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, bei Malerarbeiten und Installationen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Nicht förderbare Maßnahmen sind Arbeiten an Garage, Zufahrt, Einfriedungen, Terrassen und Pergolen, Einbau und Sanierung an Möbeln.

Neu ist 2017, dass keine Kostenvoranschläge erforderlich sind (die Antragstellung ist nur mit Rechnungen möglich), Anträge bis 10. April eingebracht werden können und nicht förderbare Maßnahmen aufgezählt werden. Gestrichen wurde der Nachweis der Zahlung der Rechnung auf das Konto des Leistungserbringers – es genügt die Vorlage der saldierten Rechnung. 

„Der Burgenländische Handwerkerbonus ist ein zusätzliches wirksames Mittel zur Stärkung der Wirtschaft und für Beschäftigung im Burgenland – wie die Burgenländische Wohnbauförderung insgesamt ein kräftiger Motor für die heimische Wirtschaft ist. 2017 stehen insgesamt fast 120 Millionen Euro bereit“, so Niessl abschließend.

Informationen und Anträge
sind erhältlich im zuständigen Gemeindeamt, auf www.burgenland.at/wbf oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800.

Pressefoto zum Download:   Bgld. Handwerkerbonus 2017

Bildtext:   Landeshauptmann Hans Niessl, Landesrat MMag. Alexander Petschnig, Alfred Schreiner, Präsident Arbeiterkammer Burgenland, und Ing. Peter Nemeth, Präsident Wirtschaftskammer Burgenland, informierten über den Burgenländischen Handwerkerbonus 2017. V.l.: Nemeth, Schreiner, Niessl, Petschnig

Bildquelle:   Bgld. Landesmedienservice

Hans-Christian Siess, 9. Jänner 2017

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