Befragung zum neuen Feuerwehrgesetz um zwei Wochen verlängert

Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz präsentierte Zwischenstand der Feuerwehrbefragung und gab die Verlängerung der  Befragungsfrist um zwei Wochen bekannt
Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz präsentierte Zwischenstand der Feuerwehrbefragung und gab die Verlängerung der Befragungsfrist um zwei Wochen bekannt

LH-Stv. Tschürtz: „Die Rücklaufquote ist mit 12 Prozent enorm“ *** Am 15. November startete eine Online-Befragung aller burgenländischen Feuerwehrmitglieder im Hinblick auf die Modernisierung und Demokratisierung des aus dem Jahr 1994 stammenden Feuerwehrgesetzes. Am Mittwoch, 21. Dezember, informierte Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz über den Stand der Befragung.

Es sind mehr als 2.000 Fragebögen eingelangt, der Rücklauf liege mit 12 % auf hohem Niveau. Aufgrund anfänglicher Unklarheiten wird die Befragung, die ursprünglich mit 15. Dezember befristet war, um zwei Wochen bis 31.12.2016 verlängert.

„Der Teilnahme an der Befragung ist mit 2.042 ausgefüllten Fragebögen sehr erfreulich, die Rücklaufquote ist mit 12 Prozent enorm“, zieht Tschürtz eine positive Zwischenbilanz aus der Befragung. „Es sind viele wertvolle Anregungen etwa zur Funktionsdauer, die 10 Jahre betragen könnte, oder zur Dienstfreistellung eingelangt. Das zeigt, dass es ein großes Interesse der Mitglieder an diesem Thema gibt, was ich auch in vielen persönlichen Gesprächen erkennen konnte. Wir werden uns mit allen Vorschlägen und Anregungen sehr ernsthaft auseinandersetzen“. 

Zu vereinzelt geäußerter Kritik an der Befragung stellte der Feuerwehrreferent fest, dass es im Vorfeld zahlreiche Gespräche auch mit dem Landesfeuerwehrkommando gegeben habe. Dass auch etwa zehnjährige Feuerwehrmitglieder abstimmen durften, habe den Grund, auch Anregungen aus dem Bereich der Jugendarbeit zu erhalten. Man werde nach der Auswertung aller Antworten aus der Befragung gemeinsam mit den Parteien und dem Feuerwehrkommando an einer für alle positiven Lösung arbeiten. Das Feuerwehrgesetz solle von den Mitgliedern selbst gestaltet und nicht von der Politik verordnet werden, betonte Tschürtz. „Ich hoffe, dass wir in gemeinsamen Gesprächen zu einem Konsens kommen“.

Aufgrund von anfänglichen Unklarheiten bezüglich der Befragung, die mit 15. Dezember befristet war, wird diese um zwei Wochen bis 31. Dezember 2016 verlängert. Das neue Feuerwehrgesetz soll jedenfalls 2017 in Kraft treten.

Pressefoto zum Download:   FF-Gesetz Befragung_Zwischenstand
 
Bildtext:   Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz präsentiert Zwischenstand der Feuerwehrbefragung
Bildquelle:   Bgld. Landesmedienservice

Eisenstadt, 21. Dezember 2016

Hans-Christian Siess, 16. Dezember 2016

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