Befragung zu neuem Feuerwehrgesetz

Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz mit Brigitte Novosel, Leiterin Abteilung 2 - Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft, informierten über die Befragung zum neuen Feuerwehrgesetz
Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz mit Brigitte Novosel, Leiterin Abteilung 2 - Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft, informierten über die Befragung zum neuen Feuerwehrgesetz

Feuerwehrgesetz soll moderner und demokratischer werden / 17.000 Feuerwehrmitglieder werden befragt **** Feuerwehrgesetz aus dem Jahr 1994 soll überarbeitet, modernisiert und demokratisiert werden. Auf allen Führungsebenen soll ein demokratisches Wahlprinzip eingeführt werden – unter anderem soll jeder Ortsfeuerwehrkommandant in Zukunft die Möglichkeit erhalten, den Bezirksfeuerwehrkommandanten zu bestimmen. Dazu sind ab 15. November Burgenlands Feuerwehrleute zur Abstimmung aufgerufen. Alle 17.000 Feuerwehrmitglieder sollen befragt werden, ob sie für Änderungen im Feuerwehrgesetz sind gab, Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz heute, Donnerstag, in Eisenstadt bekannt.

Bis jetzt besteht bei der Bestellung von Kommandanten nur ein Anhörungsrecht der Feuerwehren: „Künftig wollen wir ihnen ein direktes Mitspracherecht einräumen“, so Tschürtz. Die Mitglieder sollen den Ortsfeuerwehrkommandanten wählen können, diese die Bezirksfeuerwehrkommandanten und diese wiederum den Landesfeuerwehrkommandanten.
Neben Änderungen des Wahlsystems sollen die Befragung auch für Anregungen zum Feuerwehrgesetz, zu Schulungen, Ausstattungen etc. dienen. So scheiden Feuerwehrmitglieder derzeit ab dem 65. Lebensjahr aus dem aktiven Geschehen aus. „Schade, dass dieses große Wissen altersbedingt wegfällt. Gerade diese Feuerwehrmitglieder könnten sich aktiv, entsprechend ihrer Erfahrung, einbringen", so Tschürtz. Deshalb soll neben dem Wahlsystem auch die Möglichkeit zum Feuerwehrdienst über das 65. Lebensjahr abgefragt werden.


Online-Befragung ab 15. November 2016

Mit der Umsetzung der Befragung zum Feuerwehrgesetz wurde die Abteilung 2 - Hauptreferat Sicherheit des Amtes der burgenländischen Landesregierung beauftragt. Die Meinung und die Wünsche der Feuerwehrmitglieder sollen besondere Berücksichtigung finden. Die Befragung sei freiwillig und anonym, ein Rückschluss auf Personen sei ausgeschlossen und auch nicht gewollt, so der Landeshauptmannstellvertreter.
Alle Kommandanten der Ortsfeuerwehren erhalten Anfang November ein Schreiben mit dem Ersuchen, die Beilagen, welche die Benutzerdaten enthalten, an ihre Mitglieder zu verteilen, damit diesen eine Teilnahme an der Befragung ermöglicht wird.
Die Befragung erfolgt online, ab 15. November kann abgestimmt werden. Das Tool wird  voraussichtlich für vier Wochen zur Verfügung stehen. die Feuerwehrmitglieder haben innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Tschürtz: „Bis Mitte Jänner können wir sagen, welche Schlüsse aus der Befragung gezogen werden können.“


Höchstes Lob für die tausenden Freiwilligen.

„Alle Feuerwehrmitglieder verdienen höchste Anerkennung, leisten an 365 Tagen rund um die Uhr Einsätze unentgeltlich und ehrenamtlich. Viele Stunden jedes Einzelnen werden auch in der Freizeit investiert", betonte Tschürtz im Zuge der heutigen Pressekonferenz.

Pressefoto:Befragung Feuerwehrgesetz

Bildtext Befragung Feuerwehrgesetz: Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz mit Mag.a Brigitte Novosel, Leiterin Abteilung 2 - Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Eisenstadt, 27. Oktober 2016
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