Ab 1. September Einreisebeschränkungen nach Ungarn

COVID-19

Zehn Grenzübergänge im Burgenland bleiben offen, Pendeln in 30 Kilometern Entfernung von der Grenze möglich – weitere Gespräche auf Ministeriumsebene laufen

Morgen, am Dienstag, dem 1. September, führt Ungarn erneut sowohl polizeiliche als auch gesundheitsbehördliche Grenzkontrollen ein. Laut den entsprechenden Verordnungen der ungarischen Regierung dürfen dann nicht-ungarische Staatsbürger – mit Ausnahmen – nicht nach Ungarn einreisen. Für ungarische Staatsbürger gelten zwei Wochen Heimquarantäne, aus der man nach zwei negativen Tests entlassen werden kann. Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn werden wieder den ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt sein.

Ausgenommen von dieser Regelung werden voraussichtlich:

  • Militärkonvois
  • Geschäftsreisen für Handelsunternehmen mit Standorten in Österreich und Ungarn
  • Grenzübertritt im eingeschränkten Grenzbereich, also der Pendlerverkehr innerhalb von 30 Kilometern Entfernung beiderseits der Staatsgrenze, wenn die Rückreise nach Ungarn innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Allerdings soll es noch weitere Gespräche des Außen- und Innenministeriums mit Ungarn geben, um einerseits diese Entfernung auszuweiten und andererseits den Zeitraum zu verlängern, um auch Ärzten und anderen Berufsgruppen mit 24-Stunden-Schichten das Pendeln zu ermöglichen. 
  • Durchreise (Transit) über dafür vorgesehene Korridore für alle Nationen ohne eine Zeiteinschränkung. Im Burgenland ist nur der Grenzübergang Nickelsdorf Autobahn für die internationale Durchreise geöffnet. Pausen dürfen in Ungarn nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten (Raststationen) gemacht werden.
  • Sportveranstaltungen unter Einhaltung von strengen Regeln
  • diplomatische und offizielle Reisen
  • Einreise aufgrund von Sondergenehmigung. 

Nach Information der Österreichischen Botschaft in Budapest wird auch für ungarische SchülerInnen/Studierende der Grenzübertritt genehmigungspflichtig sein, da sie nicht mehr unter die Pendlerregelung fallen. Daher sollten auch sie um eine Genehmigung ansuchen und eine Schulbestätigung/Studienbestätigung mitführen.

Die Sondergenehmigung gibt es unter folgendem Link in englischer und ungarischer Sprache zur Online-Beantragung bzw. zum Download: https://ugyintezes.police.hu/en/meltanyossagi-kerelem

Beim Bahnverkehr sowie beim internationalen Güterverkehr wird es keine Einschränkungen geben. 

Zehn Grenzübergänge bleiben geöffnet – internationaler Transit nur über Nickelsdorf

Im Burgenland wird ein Großteil der 68 Grenzübergänge von ungarischer Seite geschlossen. Geöffnet bleiben lediglich folgende Grenzübergänge:

Von 00.00 bis 24.00 Uhr:

  • Heiligenkreuz (Bundesstraße B65) – Rábafüzes
  • Schachendorf – Bucsu
  • Rattersdorf – Köszeg
  • Deutschkreutz – Kophaza
  • Klingenbach – Sopron
  • Pamhagen – Fertöd
  • Nickelsdorf Autobahn (A4) – Hegyeshalom

Von 05.00 bis 19.00 Uhr:

  • St. Margarethen – Fertörákos (Sopronpuszta)

Von 05.00 bis 21.00 Uhr: 

  • Nickelsdorf B10 – Hegyeshalom KII
  • Andau – Jánossomorja

Genaue Regelungen sollen in bilateralen Gesprächen auf politischer Ebene des Außen- und des Innenministeriums mit den entsprechenden Ministerien in Ungarn zeitnahe geklärt werden.

Die Einreisekontrollen und gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen auf österreichischer Seite erfolgen auch weiterhin entsprechend der Einreiseverordnung. Auch die Grenzüberwachung wird weiter fortgesetzt.

Nina Sorger, 31. August 2020 

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