1.500 burgenländischen Sportvereine warten weiter auf finanzielle Unterstützung

Symbolbild eines Läufers

Illedits: „Sechs Bundesländer haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt!“

Gab es zu Beginn dieser Woche für fünf SpitzensportlerInnen des Burgenlandes und den Bundesligist SV Mattersburg mit der Wiederaufnahme des Trainings gute Nachrichten, so stehen die rund 1.500 Sportvereine des Landes mit ihren Sorgen aus der aktuellen Krise weiterhin im Ungewissen. „Bereits seit vielen Wochen wenden sich unsere Sportvereine an mich und warten auf die angekündigten Entschädigungsfonds des Bundes. Um als Länder eine gemeinsame Vorgangsweise abzuklären gab es heute Nachmittag eine Videokonferenz der für den Sport in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Regierungsmitglieder“, berichtet Landesrat Christian Illedits. „Die ressortzuständigen Regierungsmitglieder haben sich darauf geeinigt, dass es eine bundeseinheitliche Abwicklung der Sporthilfsmaßnahmen geben soll. Als zentrale Anlaufstelle soll die BSO, in Abstimmung mit den Dach- und Fachverbänden, dienen“, erklärt Landesrat Christian Illedits das geschlossene Commitment. Unterstützung dafür kommt auch von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der dieses Anliegen bei der telefonischen Landeshauptleutekonferenz mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler am kommenden Montag vorbringen wird. Das Burgenland hat dazu einen Richtlinienvorschlag eingebracht. Angeregt wird auch, dass sich Bundes- und Landesförderungen nicht gegenseitig ausschließen dürfen.

Parallel dazu hat das Burgenland bereits seine Hausaufgaben erledigt. Ein Sport-Härtefallpaket seitens des Landes wurde ausgearbeitet und steht ante portas. Für die Umsetzung muss dieses allerdings auf die Kriterien des Bundes abgestimmt werden. „Die Zeit tickt gegen die Aufrechterhaltung der Strukturen im Sport. Es geht aber auch um eine wichtige Wertschöpfungskette, die von der weiteren Entwicklung abhängig ist“, skizziert Sportlandesrat Christian Illedits die möglichen Auswirkungen der aktuellen Situation.

Betretungsverbot für Sportstätten – was können Vereine trotzdem machen

Zu diesem existenziellen Problem der Vereine kommt auch noch die Handhabung des aktuell gültigen Betretungsverbotes für Sportstätten. „Es gibt laufend Anzeigen gegen unsere vielen Funktionärinnen und Funktionäre, weil sie auf den Sportanlagen bei der Verrichtung verschiedener Arbeiten gesichtet wurden. Hier hätte ich mir einen besseren Informationsfluss dazu gewünscht, welche Tätigkeiten zulässig sind und welche nicht“, so Illedits, der weiter ausführt: „Generell gibt es eine Faustregel, die besagt, dass jene Arbeiten erledigt werden dürfen, die bei Nichterledigung zu nachhaltigen Schäden führen würden. Es ist aber nicht verständlich, dass beispielsweise eine Firma mit der Erledigung von Arbeiten beauftragt werden darf und dieselbe Arbeit von Funktionären – selbst unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßnahmen – nicht durchgeführt werden dürfen“, so Landesrat Christian Illedits.

Eisenstadt, 24. April 2020

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