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Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen

Für die Erteilung von Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.

Die Prüfungen hierzu werden über Antrag im Amt der Burgenländischen Landesregierung abgenommen.

Auskünfte:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 – Hauptreferat Verkehr
Tel.: 057 / 600 - 2310
E-Mail: post.abteilung5@bgld.gv.at