Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen
Für die Erteilung von Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Die Prüfungen hierzu werden über Antrag im Amt der Burgenländischen Landesregierung abgenommen.
Auskünfte:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 – Hauptreferat Verkehr
Tel.: 057 / 600 - 2310
E-Mail: post.abteilung5@bgld.gv.at
