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Erteilung der Lenkberechtigung

Vor der Erteilung (Wiedererteilung) einer Lenkberechtigung hat der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen der beantragten Führerscheinklasse gesundheitlich geeignet ist.
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Wiedererteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung

Die Lenkberechtigung für die Führerscheinklassen C und D ist auf fünf Jahre befristet. Wird innerhalb dieser Frist das Bestehen der gesundheitlichen Eignung nachgewiesen, kann die Lenkberechtigung wieder verlängert werden.
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Nachschulung

Eine Nachschulung ist für jene Lenker erforderlich, die gegen bestimmte Verkehrsvorschriften verstoßen haben bzw. eine Übertretung gemäß § 99 Abs 1, 1a und 1b StVO 1960 (Alkoholdelikt) gesetzt haben.
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Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen

Für die Erteilung von Fahrlehrer- und Fahrschullehrerberechtigungen sind seit 01.08.2002 die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
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