Ermächtigte Ausbildungsstätten
Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.
In der Grundqualifikations- und Weiterbildungs–Verordnung wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und die Erlassung näherer Vorschriften über die Gegenstände, den Umfang und die Art der Ausbildung festgelegt.
- Auskünfte: Abteilung 5 – Hauptreferat Verkehr
