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Ermächtigte Ausbildungsstätten

Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.

In der Grundqualifikations- und Weiterbildungs–Verordnung wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und die Erlassung näherer Vorschriften über die Gegenstände, den Umfang und die Art der Ausbildung festgelegt.