Allgemeines
Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer die nach dem 09.09.2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
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Wie erfolgt die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises?
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird bei EWR-Bürgern durch Eintragung des Codes 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse ersichtlich.
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Grundqualifikationsprüfung
Berufskraftfahrer, denen nach dem 09.09.2008 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse D bzw nach dem 09.09.2009 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erteilt wird, müssen eine zusätzliche Prüfung (=Grundqualifikation) absolvieren.
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Weiterbildung
Ab September 2008 müssen Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.
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Ermächtigte Ausbildungsstätten
Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.
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