Tourismusgesetz
Die rechtliche Grundlage des Tourismus im Burgenland ist das Burgenländische Tourismusgesetz 1992 idgF. Hier werden einerseits die Organisationsstruktur (Landesverband, Regionalverbände, örtliche Tourismusverbände) und andererseits die finanziellen Mitteln (Ortstaxe, Tourismusabgaben für Ferienwohnungen, Tourismusförderungsbeitrag) geregelt.
Ausgenommen vom Burgenländischen Tourismusgesetz sind die beiden Kurorte Bad Sauerbrunn und Bad Tatzmannsdorf (hier gilt das Burgenländische Kur- und Heilvorkommengesetz).
Eine weitere Rechtsmaterie des Tourismus im Burgenland ist das Burgenländische Camping- und Mobilheimplatzgesetz 1982, welches sich mit den Grundlagen und Zuständigkeiten von Camping- und Mobilheimplätzen beschäftigt.
Im Speziellen fallen folgende rechtliche Aufgaben in die Zuständigkeit der Abteilung Tourismus:
- Auskünfte, Statistiken, Anfragen betreffend dem Bgld. Tourismusgesetz
- Verordnungen über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen
- Verordnungen über Gründung oder Auflösung von Tourismusverbänden
- Verordnungen über die Anpassung der touristischen Abgaben (Ortstaxe, Tourismusabgabe, Tourimusförderungsbeitrag)
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Einhebung der Ortstaxe und Tourismusabgabe für Ferienwohnungen
- Berufungsinstanz bei Bescheiden für den Tourismusförderungsbeitrag
- Vollziehung des Burgenländischen Mobilheim- und Campingplatzgesetzes
- Beratung der Regionalverbände und örtliche Tourismusverbände
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Winkovitsch oder Frau Manuela Zoffmann
Telefon: 057/600-2543 oder 2541
Telefax: 057/600-3300
E-Mail: post.abt5-tourismus@bgld.gv.at
Download:
- Burgenländisches Tourismusgesetz 1992
- Burgenländisches Camping- und Mobilheimplatzgesetz
- Aktuelle Verordnung über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 (LGBL 1/2008)
- Aktuelle Verordnung über die Höhe der Ortstaxe (LGBL 49/2003)
- Verordnung über die Höhe der Tourismusabgaben (gültig bis 31.12.2008) (LGBL 51/2006)
- Ergänzung zur Verordnung der Tourismusabgaben (gültig bis 31.12.2008) (LGBL 72/2007)
- Aktuelle Verordnung für die Höhe der Tourismusabgaben (gültig ab 1.1.2009)
