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Tourismusgesetz

Die rechtliche Grundlage des Tourismus im Burgenland ist das Burgenländische Tourismusgesetz 1992 idgF. Hier werden einerseits die Organisationsstruktur (Landesverband, Regionalverbände, örtliche Tourismusverbände) und andererseits die finanziellen Mitteln (Ortstaxe, Tourismusabgaben für Ferienwohnungen, Tourismusförderungsbeitrag) geregelt.

Ausgenommen vom Burgenländischen Tourismusgesetz sind die beiden Kurorte Bad Sauerbrunn und Bad Tatzmannsdorf (hier gilt das Burgenländische Kur- und Heilvorkommengesetz).

Eine weitere Rechtsmaterie des Tourismus im Burgenland ist das Burgenländische Camping- und Mobilheimplatzgesetz 1982, welches sich mit den Grundlagen und Zuständigkeiten von Camping- und Mobilheimplätzen beschäftigt.

Im Speziellen fallen folgende rechtliche Aufgaben in die Zuständigkeit der Abteilung Tourismus:

  • Auskünfte, Statistiken, Anfragen betreffend dem Bgld. Tourismusgesetz
  • Verordnungen über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen
  • Verordnungen über Gründung oder Auflösung von Tourismusverbänden
  • Verordnungen über die Anpassung der touristischen Abgaben (Ortstaxe, Tourismusabgabe, Tourimusförderungsbeitrag)
  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Einhebung der Ortstaxe und Tourismusabgabe für Ferienwohnungen
  • Berufungsinstanz bei Bescheiden für den Tourismusförderungsbeitrag
  • Vollziehung des Burgenländischen Mobilheim- und Campingplatzgesetzes
  • Beratung der Regionalverbände und örtliche Tourismusverbände

Ansprechpartner:
Frau Kerstin Winkovitsch oder Frau Manuela Zoffmann
Telefon: 057/600-2543 oder 2541 
Telefax: 057/600-3300
E-Mail:
post.abt5-tourismus@bgld.gv.at

Download:

Regionalverbände: