Burgenländische Sozialunterstützung

Die Burgenländische Sozialunterstützung bildet die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung ökonomisch benachteiligter Personen. Sie dient der verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zu weitest gehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben.

Seit 01.04.2024 wurde aus der Bgld. Mindestsicherung die Bgld Sozialunterstützung. Das Bgld. Sozialunterstützungsgesetz wurde als Ausführungsgesetz zum Sozialhilfegrundsatzgesetz des Bundes erlassen.

Für Klienten, die bisher eine Leistung aus der Bgld. Mindestsicherung erhalten haben, wurden spezifische Übergangsregelungen geschaffen.

Alle Dauerleistungen müssen innerhalb von 6 Monaten neu bemessen werden.

Ergibt die durchgeführte Neubemessung eine höhere als bisher gewährte Leistung, ist die Differenz rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bgld. Sozialunterstützungsgesetzes nachzuzahlen.

Führt die durchgeführte Neubemessung zu einer Minderung oder Einstellung der bisherigen Leistungen, tritt die Neubemessung erst mit 01.01.2025 in Kraft.

Leistungen:

Die Sozialunterstützung tritt mit 01.04.2024 in Kraft und umfasst:

  1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;
  2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;
  3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.